Anfrage zur Amtshilfe der Bundeswehr für das Gesundheitsamt

Wir beantragen, zum nächst möglichen Zeitpunkt im zuständigen Ausschuss zu folgenden Fragen Antworten von der Verwaltungsspitze zu erhalten:

  1. auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Beantragung der Amtshilfe durch die Bundeswehr für die Kontaktverfolgung des Stuttgarter Gesundheitsamts?
  2. wie kann die Landeshauptstadt als Kommune (Gesundheitsamt, Bürgermeisteramt, Bitte an das Land Baden-Württemberg bzw. ein Ministerium?) als solche die Bundeswehr um Amtshilfe bitten?

Begründung:

Zwar mutet diese Art von Amtshilfe nicht besonders gefährlich an, obgleich Bundeswehrangehörige hier Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten von Stuttgarter*innen erhalten, aber ein genereller, unbeschränkter Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist weder vom Grundgesetz gedeckt noch vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Fällen für zulässig erklärt worden.

Um einer allgemeinen Entgrenzung dieser Einsatzbefugnisse, mit denen wir in der Geschichte des 20. Jahrhunderts sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben, zu verhindern, möchten wir weiterhin diese Fälle auf klar umrissene und bestimmte, begrenzte Rechtsgebiete beschränkt wissen.

Wir bitten als FrAKTION rechtlich um die mündliche Beantwortung dieser Anfrage in der nächstmöglichen Sitzung des zuständigen Ausschusses und ersatzweise stattdessen, wozu wir ein Recht haben, im Gemeinderat.