Land soll für Maßnahmen des Luftreinhalteplans bezahlen Änderungsantrag zu GRDrs 624/2020

Der Beschlussantrag wird um den folgenden Beschlusspunkt ergänzt:

“5. Der Gemeinderat fordert den Oberbürgermeister dazu auf, gegenüber dem Land auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzip zu drängen, und sich dafür einzusetzen, dass gegenwärtige und künftige Maßnahmen im Luftreinhalteplan keine nicht kompensierten Mehraufwendungen auf Seiten der Landeshauptstadt Stuttgart und/oder ihrer Beteiligungsgesellschaften nach sich ziehen.”

Begründung:

Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung und Finanzhoheit der Kommunen sind nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich und müssen stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Mit der Maßnahme M3 (X1 Schnellbuslinie) im Luftreinhalteplan werden der Stadt nun Seitens des Landes erhebliche finanzielle Lasten in der Größenordnung von 2,81 Mio. Euro aufgebürdet, ohne dass hierfür ein finanzieller Ausgleich erfolgt. Ausweislich der rechtlichen Expertise durch Prof. Dr. Uechtritz ist die Stadt Stuttgart verpflichtet, diese Maßnahme umzusetzen und zu finanzieren. Wir halten es für angebracht, hierzu ein deutliches politisches Signal an das Land zu richten, und das Konnexitätsprinzip ins Bewusstsein zu rufen.