Lernräume für alle Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften Änderungsantrag zu GRDrs 674/2020

Wir beantragen:

Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft wird mit der Initiierung und Begleitung von Lernräumen in allen Stuttgarter Gemeinschaftsunterkünften beauftragt. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sozialamt (Abteilungen 50-402, 50-5 und 50-6)

Begründung:

Die Situation der Schüler*innen in den Gemeinschaftsunterkünften wird in GRDrs 674/2020 wie folgt beschrieben:

  • Die Wohnsituation ist sehr beengt, Familien müssen sich wenig Raum teilen
  • In der Regel ist kein Rückzugsort für Lernen und Bildung vorhanden
  • Die meisten Kinder haben keinen eigenen Schreibtisch. Hinzu kommt, dass in vielen Gemeinschaftsunterkünften kein Internet zur Verfügung steht und eine PC-Nutzung (aktuelle Brisanz) ebenfalls nicht möglich ist.
  • Eine Teilhabe am Fernlernunterricht/Homeschooling ist kaum gegeben
  • Die Eltern können Hausaufgabenbetreuung, Prüfungsvorbereitung und das Erlernen der Sprache häufig aufgrund der eigenen Sprachbarriere und Belastungssituation nicht ausreichend unterstützen

Grund genug also, aus dem vorgeschlagenen Modellprojekt (zwei Lernräume in zwei Gemeinschaftsunterkünften) eine flächendeckende Einführung von Lernräumen für alle Gemeinschaftsunterkünften zu machen.