Wir fragen, und bitten um Antworten spätestens am 3. November 2020:
- In welchen Bauarbeiterunterkünften (Standorte und Bewohnerzahl jeweils pro Standort, Bewohnerzahl je Zimmer/ Ausstattung mit Sozialräumen je Zimmer oder gemeinschaftlich?) wurden Corona-Infizierte bzw. Verdachtsfälle festgestellt, jeweils wie viele? Bei welchem Arbeitgeber / bei welcher Arbeitgeberin waren die Infizierten beschäftigt?
- Wo wurden wie viele Infizierte zu welchem Zeitpunkt und für wie lange Zeit isoliert untergebracht?
- Waren alle vom aktuellen Corona-Ausbruch (Berichterstattung 19. September und 21 September) betroffenen Bauarbeiter*innen in Einzelzimmern untergebracht?
- Wer übernimmt die Kosten für die Unterbringung der infizierten S21-Bauarbeiter*innen in der Schutzunterkunft?
- Sind die Arbeiter*innenunterkünfte in der Sichelstraße 31-1 und 33 mittlerweile ausnahmslos mit Einzelzimmern ausgerüstet?
- Gibt es Pläne, auf den S21-Baustellen auch präventiv Corona-Tests durchzugführen, um mögliche Neuinfektionen früher erkennen zu können?
- Vor dem Hintergrund einer neuerlichen Welle von Corona-Ausbrüchen auf der S21-Baustelle: hält es die Verwaltungsspitze für ausreichend um neuerliche Masseninfektionen zu vemeiden, dass Mitarbeiter „per Sichtkontakt nahezu täglich u. a. die Einhaltung der Abstandsregelung auf der Baustelle“ kontrollieren?
- Wie viele Prüfungen der Gewerbeaufsicht auf welchen S21-Baustellen gab es zwischen April und September 2020?
- Welche Konsequenzen plant die Verwaltungsspitze angesichts des neuerlichen Ausbruchs auf S21-Baustellen?
Zur Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltungsspitze fragen wir zudem:
- Warum hat die Stadt zum aktuellen Corona-Ausbruch keine Pressemitteilung herausgegeben, obwohl sie in ihrer Stellungnahme unserer Anfrage Nr. 165/2020 folgende Aussage traf: „Sobald es aus Sicht des Infektionsschutzes angebracht ist, wird breit kommuniziert.“
- Ab wie vielen Corona-Neuinfektionen meint die Stadt, die Öffentlichkeit mittels Pressemitteilung und / oder „begleitender Pressearbeit“, „aktiver Öffentlichkeitsarbeit“ und „ad hoc Auskunft“ informieren zu müssen?
Begründung:
Im April 2020 gab es bereits einen Corona-Ausbruch auf der Stuttgart-21-Baustelle, in dessen Folge 96 Bauarbeiter*innen in Quarantäne mussten. Infolge der intransparenten Vorgänge hatten wir am 7. Mai 2020 eine Anfrage (Nr. 165/2020) eingereicht, welche die Verwaltung nach 99 Tagen beantwortete. Darin beschrieb die Verwaltung wortreich, dass laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „Wesentliche Anforderung ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen muss.“ Diese Schutzmaßnahmen waren offensichtlich unzureichend, wie der neuerliche Corona-Ausbruch auf der S21 Baustelle zeigt. Zudem stellt sich die Frage ob die „Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zu Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) auf Baustellen“ vom 28.03.2020 und die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz eingehalten bzw. wie diese von der Stadt überprüft wurden.
„Ausführliche Gespräche“ zwischen der Baufirma Züblin AG und der DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH haben offenbar nicht ausgereicht, um wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese sind gerade vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen von höchster Priorität – zumal ab 50 Infizierten pro 100 000 Einwohner*innen lokale Lockdowns erforderlich sein könnten – mit der Folge dass es zu erneut massiven Einschränkungen des öffentlichen wie privaten Lebens kommen könnte – und das, weil ausgerechnet auf den S21-Baustellen erneut schlampig mit der Infektionsgefahr umgegangen wurde.