Wir beantragen:
- Das Pflegepersonal erhält eine dauerhafte Höhergruppierung um zwei Stufen innerhalb ihrer Entgeltgruppe (Regelung in TVÖD-K, §17, Abs. 4.1.). Bei Beschäftigten in der letzten Stufe innerhalb ihrer Entgeltgruppe, wird – ebenfalls mit Bezug auf den o.g. Abschnitt des Tarifvertrags – eine Zulage in Höhe von 20 Prozent der Stufe zwei ihrer Entgeltgruppe beschlossen. (Analog zur Zulagenregelung im Robert-Bosch-Krankenhaus).
- Im Nachtragshaushalt vom Juli 2020 stellt die Stadt Stuttgart die erforderliche Summe für eine Höhergruppierung des Pflegepersonals am Klinikum Stuttgart ein, bzw. sie stellt die Mittel im Zuge des Verlustausgleichs für das Stuttgarter Klinikums zur Verfügung. Im Zuge der – wie unter Punkt 1 beschriebenen – höheren Entgeltstufen würden dem Klinikum jährliche Kosten in Höhe von 11 648 200 Euro* entstehen. Für das Jahr 2020 fiele allerdings nur ein anteiliger Betrag an, da eine Zahlung erst ab Beschluss einer dauerhaften Höhergruppierung anfällt.
* Die Summe entspricht den Berechnungen der Klinikumsgeschäftsführung in einer Präsentation auf der
Verwaltungsratssitzung des Klinikums am 3.7.2020, Folie 4
Begründung:
Bereits vor der Corona-Krise war der Pflegenotstand und Personalmangel ein ungelöstes gesellschaftliches Problem, das während der Corona-Pandemie noch deutlicher zutage getreten ist. Es gab eine öffentlichen und breiten Konsens hinsichtlich der stark belastenden Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Pflege- und Klinikbereich und darüber, dass sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten. Dies rechtfertigt die Einführung von Zulagen für das pflegerische Personal.
Als Gründe der Vorgewährung eines höheren übertariflichen Entgelts nennt der entsprechende Abschnitt des TVÖD-K die „Bindung qualifizierter Fachkräfte“, die „Deckung des Personalbedarfs“ und eine „regionale Differenzierung“.
Alle drei Gründe treffen im Fall des Klinikums Stuttgart zu. Die vor allem durch hohe Mieten stark gestiegenen Lebenshaltungskosten in Stuttgart machen eine regionale Differenzierung der Gehälter erforderlich. Hohe Zulagen an anderen Krankenhäusern im Umland z.B. am Robert-Bosch-Krankenhaus oder das höhere Tarifgehalt am Uni-Klinikum Tübingen verstärken die Tendenz der Abwanderung an besser zahlende Häuser. Höhere Gehälter sind Anreize sowohl zur Bindung von Fachkräften und Anreize für ausgeschiedene, rückkehrwillige Fachkräfte. (30% der Befragten der Hartmann Pflege-comeback-Studie von 2018 nennen höheres Gehalt als Anreiz zur Rückkehr in den Pflegeberuf).
Laut KHEntgG §6a gelten „Gehälter bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen als wirtschaftlich“, „Für eine darüberhinausgehende Vergütung bedarf es eines sachlichen Grundes“. Diese liegen wie dargelegt im Klinikum Stuttgart vor.
Mit der Finanzierung der Kosten der Zulage über die GKV auf Grundlage des KHEntgG bietet sich dem Klinikum Stuttgart eine Chance, seine Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und den pflegerischen Bereich insgesamt zu stärken.