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Mehr Platz für Fahrräder – Zahl der Abstellplätze deutlich erhöhen

Die Antragsteller*innen bitten um Beantwortung folgender Fragen zum laufenden Pilotprojekt: 

  1. Wie werden die Fahrradabstellplätze unter der Paulinenbrücke aus Sicht der Verwaltung angenommen? Welche Erfahrungswerte hinsichtlich Auslastung, Umsatz und Wartung liegen der Verwaltung vor?
  2. Wie hoch waren die Investitionskosten für die Abstellanlage unter der Paulinenbrücke? Ist bei diesem System für einen externen Betreiber ein wirtschaftlicher Betrieb absehbar?

Die Antragsteller*innen beantragen:  

  1. Die Verwaltung lädt ein*e Vertreter*in aus Waiblingen ein, um im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) den dort neu in Betrieb genommenen Fahrradturm zu präsentieren und prüft, inwieweit das System geeignet ist, an intermodalen Mobilitätsknotenpunkten in der Stadt das sichere und komfortable Abstellen von Rädern (vor allem Pedelecs) zu ermöglichen.
  2. Die Verwaltung unterbreitet dem Ausschuss einen Vorschlag, an welchen Bahnhöfen/Haltepunkten ein solches Fahrradturm-System baulich nachgerüstet werden kann.
  3. Die Verwaltung stellt dar, wie künftig gemeinschaftliche Fahrradparkierungsanlagen bei Quartiersprojekten vorgeschrieben werden können und bei welchen konkreten Projekten der Stadtentwicklung sich solche gemeinschaftlichen Anlagen eignen würden.
  4. Die Verwaltung berichtet, wie am Stuttgarter Hauptbahnhof mittelfristig das Fahrradparken sichergestellt wird, und auf welchen Flächen die notwendigen Anlagen entstehen werden. Dabei wird das vom Gemeinderat beschlossene Ziel von 25 Prozent Fahrradverkehrsanteil zu Grunde gelegt.
  5. Die Verwaltung schafft zusätzliche Fahrradabstellanlagen im Innenhof und im Umfeld des Stuttgarter Rathauses und unterbreitet dazu dem Gemeinderat einen Umsetzungsvorschlag.

Begründung:

„Ausreichende, sichere und zielnahe Fahr­radabstellanlagen an allen Start- und Ziel­punkten sind eine zentrale Voraussetzung für die Steigerung der Fahrradnutzung“, so fasst es das Landesverkehrsministerium in seiner Radstrategie Baden-Württemberg zusammen. In Stuttgart sind solche Abstellanlagen an vielen Stellen Mangelware. Dies bestätigt auch der Fahrradklimatest des ADFC – die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden in den letzten Umfragen stets mit der Schulnote 4,2 bewertet.

Vor dem Hintergrund, dass der Fahrradverkehr bis zum Jahr 2030 ein Viertel der Quell- Ziel- und Binnenverkehre ausmachen soll (mehrheitlich angenommener Antrag zum Radentscheid vom 21. Februar 2019, Nr. 76/2019) muss neben dem Ausbau der (baulich getrennten) Fahrradwege vor allem die Möglichkeit des sicheren Abstellens von Fahrrädern geschaffen bzw. ausgeweitet werden. Der Gemeinderat hat mit der Übernahme der Forderungen des Radentscheids bereits beschlossen: „Es werden zügig Radparkhäuser, vor Wetter und Vandalismus geschützte Radabstellanlagen oder Radbügel in Wohngebieten, an Verkehrsknotenpunkten und kulturellen, sportlichen oder gastronomischen Zielen aufgestellt.“

Der Bedarf einer frühzeitigen Planung wird am Stuttgarter Hauptbahnhof besonders deutlich: Bislang gibt es keine uns bekannten Pläne, die eine nennenswerte Anzahl an sicheren Fahrradabstellplätzen nachweisen würde. Die Bahn selbst wirbt damit, in den nächsten vier Jahren bundesweit an ihren Bahnhöfen allein 100 000 zusätzliche Fahrradabstellplätze zu schaffen[1]. Allein in Stuttgart müssten auf Grund der Radverkehrsziele mindestens 10 000 Abstellplätze am Hauptbahnhof geschaffen werden.

Der Platzbedarf für Fahrradabstellanlagen ist für Beschäftigte im Rathaus am Marktplatz täglich erlebbar. Eine Verdoppelung der Fahrradstellplätze im Innenhof wäre ein erster Schritt, um Abhilfe zu schaffen.

Für die City liegen seit kurzem Ergebnisse der verkehrsplanerischen Grundlagenuntersuchung im Kontext mit dem Zielbeschluss „Eine lebenswerte Stadt für alle“ vor. Eine wesentliche Erkenntnis zeigt der Blick auf die Auslastung der Parkhäuser im Herzen der Stadt: „Auch zu Spitzenzeiten gibt es in Tiefgaragen und Parkhäusern deutlich mehr als ausreichend freie Kapazitäten“ (Präsentation Grundlagenuntersuchung, S. 47). Zu keinem Zeitpunkt lag die Auslastung der Parkhäuser innerhalb des Cityrings über 65 Prozent. Dies bietet die Möglichkeit, einzelne Parkhäuser zu schließen oder dort neue Funktionen zu platzieren – beispielsweise Fahrradparkhäuser. „Insbesondere im Norden (Erschließungsbereich 1, Hbf/ Oberer Schlossgarten) gibt es dauerhaft viele freie Kapazitäten“ (Präsentation Grundlagenuntersuchung, S. 47). Im inneren Stadtgebiet gibt es derzeit lediglich 1720 Radabstellanlagen – für Pkw sind es 2303, von denen mindestens 750 permanent unbesetzt sind. Bedarfe allein in der Innenstadt sehen die Planer am Hauptbahnhof, Schlossplatz, Charlottenplatz (nahe U-Bahn Haltestelle), Marktplatz, Sophienstraße / Ecke Rothebühlplatz, Tübinger Straße zwischen Sophienstraße und Paulinenstraße, HauptstätterStraße (nahe U-Bahn Haltestelle Rathaus) Eingänge zur Fußgängerzone (Präsentation Grundlagenuntersuchung, S. 49)

Die Schaffung von dauerhaften, geschützten und öffentlichen Radabstellplätzen ist eine zentale Maßnahme zur Umsetzung des Zielbeschlusses zur Echten Fahrradstadt. Erfahrungen aus der Region wie beispielsweise in Fellbach und Waiblingen können Stuttgart helfen, ein platzsparendes, leistungsfähiges und skalierbares Standard-System zu installieren. Im laufenden Haushalt sind bereits Mittel dafür bereitgestellt – es wird Zeit, dass mit der Umsetzung begonnen wird.

[1] https://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/Downloads/Flyer_B_R_Offensive_an_Bahnhoefen.pdf