Öffentlichkeit und Antragsrecht in Bezirksbeiratssitzungen sowie die Öffentlichkeit von Sitzungen der Gemeinderatsausschüsse auch während der Pandemie garantieren

Wir beantragen, dass

  1. in jedem Bezirk ausreichend große Tagungsräume für die Bezirksbeiratssitzungen genutzt und ggfs. dafür angemietet werden, um die Beteiligung der Öffentlichkeit und insbesondere das Hervorbringen von Bürgeranliegen zu gewährleisten.
  2. von den Bezirksbeiräten als dringend eingestufte Anträge auch weiterhin auf die Tagesordnung gesetzt werden.
  3. nach den Pfingstferien Sitzungs- und Tagungsräume genutzt und ggfs. angemietet werden, die dafür geeignet sind, die Sitzungen der Gemeinderatsausschüsse öffentlich im Sinne des § 35 GemO durchführen zu können und zugleich die Einhaltung der Maßnahmen des Infektionsschutzes gewährleisten. Öffentlichkeit darf nicht länger auf maximal sieben Personen auf der Zuschauertribüne im Großen Sitzungssaal des Rathauses beschränkt werden.

 Begründung

zu 1.:

Aufgrund der Corona-Abstandsregeln wird derzeit versucht, mit möglichst wenig Personen Bezirksbeiratssitzungen abzuhalten. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass die Öffentlichkeit de facto von den Sitzungen ausgeschlossen wird. Die Bezirksvorsteher sollten daher die größtmöglichen Räumlichkeiten in ihrem Bezirk oder gegebenenfalls auch in der Innenstadt (z.B. im Rathaus, aber auch der Hospitalhof ist denkbar) wählen, die ausreichend Platz für eine öffentliche Durchführung garantieren. Es ist zu gewährleisten, dass zumindest Bürger*innen, die zu Beginn der Sitzung ein Anliegen vortragen möchten, dafür weiterhin zugelassen und angehört werden. Darüber hinaus muss möglichst vielen weiteren Interessierten eine Teilnahme ermöglicht werden.

zu 2.:

Die Vorgabe, dass weniger Anträge aus den Bezirksbeiräten eingebracht und behandelt werden sollen, darf keinesfalls dazu führen, dass zeitkritische Anträge – auch über von Ausschüssen des Gemeinderats hinaus zu behandelnde Punkte – unter den Tisch fallen und so aus zeitlichen Gründen nicht zur Geltung kommen können. Daher sind zumindest solche Anträge vorrangig aus den Reihen der Bezirksbeiräte zu behandeln, die sich sonst bei Nicht-Behandlung aus zeitlichen Gründen im Verlauf der Pandemiebeschränkungen erledigt hätten. Es dürfen keine Fakten durch Nicht-Behandlung von Anträgen geschaffen werden. Dazu gehören z.B. die bis zum Ende des Kalenderjahres (hier 2020) zu klärenden Mittelvergaben durch den Bezirksbeirat wegen der Übertragbarkeitsgrenze ins Folgejahr.

Zu 3.:

Die beschließenden Gemeinderatsausschüsse wie z.B. der Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik, der Sozial- und Gesundheitsausschuss und auch der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen tagen seit wenigen Wochen wieder im Großen Sitzungssaal. Das ist zu begrüßen, aber wir sehen aufgrund der einzuhaltenden Hygiene-Abstandsregeln die Öffentlichkeit der Sitzungen nach § 35 Gemeindeordnung nicht gewährleistet, solange eine maximale Besucherzahl von sieben Personen auf der Empore des Sitzungssaals vorgegeben ist.