Wir beantragen eine Berichterstattung der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 26.6.2020:
- Wie viele Fördergelder des Landes Baden-Württemberg für sozialen Mietwohnungsbau und den Bau von Wohnungen für mittlere Einkommensbezieher hat die Stadt Stuttgart jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 beantragen und abrufen können?
- Was sind die Kriterien um auf Fördergelder des Grundstückfonds vom Land Baden-Württemberg zugreifen zu können und erfüllt die Stadt Stuttgart diese Kriterien?
- Für welche Grundstücksflächen sieht die Verwaltung Potential auf Fördergelder des Landes zur Schaffung von kommunalem Sozialmietwohnungsbau zurückgreifen zu können?
- Die Verwaltung erstellt eine Grundstücksliste mit entsprechenden Flächenangaben für deren Erwerb durch die Stadt grundsätzlich auf Landesmittel zurückgegriffen werden könnte.
Begründung:
Nach Verzögerungen durch Klärung von Rechtsfragen ist der von der Landesregierung beschlossene Grundstücksfonds nun startklar. Laut einer Tischvorlage für den Ministerrat können Kommunen ab sofort Anträge stellen. Der Fonds ist ausgestattet mit 100 Millionen Euro und soll ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Seit Jahren gibt es in Stuttgart einen eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Zusätzlicher Wohnraum in städtischer Hand wird auch für Personal-, Azubis und Alleinerziehende benötigt. Dafür muss auf jede verfügbare Option zurückgegriffen werden. Im mehrheitlich gefassten Zielbeschluss des Stuttgarter Gemeinderats (Antrag Nr. 293/2017) wurde festgelegt, dass der kommunale Bestand an Wohnungen und Flächen auf 30.000 Wohnungen erhöht werden soll. Von dieser Zielmarke ist die Stadt noch weit entfernt. Auf Fördermittel des Landes für eine kommunale Grundstücksmobilisierung und der Schaffung von sozialem Wohnungsbau muss vollumfänglich zurückgegriffen werden.