Alle Vorkaufsrechte für das Stadterneuerungsvorranggebiet Stuttgart Mitte/Ost ziehen

Wir beantragen, der Gemeinderat möge beschließen:

Die Stadt zieht alle verfügbaren Vorkaufsrechte für die zum Verkauf stehenden Flächen und Liegenschaften im Stadterneuerungsvorranggebiet SVG Nr. 6 Urbanstraße/Neckarstraße (GRDrs 322/2012), die eine Wohnnutzung zulassen.

Begründung:

Uns liegen Hinweise vor, dass im Stadterneuerungsvorranggebiet SVG Nr. 6 Urbanstraße/Neckarstraße (Stuttgart Mitte/Ost) mehrere Gebäude, die sich aktuell in Privatbesitz befinden, verkauft werden sollen. Diese Gebäude befinden sich in einem Stadterneuerungsvorranggebiet, wodurch die Stadt dort ein Vorkaufsrecht ausüben kann.

Konkrete Hinweise auf Verkaufsvorgänge liegen uns vor für mindestens 10 Gebäude mit ca. 100 Mietwohnungen im Besitz v.a. einer in London lebenden Eigentümerschaft (Werastr. 65a, 65 b, 67, 69, 71, 95; Schubartstr. 16 und 18; Landhausstr.39)

Es fanden bereits Begehungen mit potentiellen Investoren bei den Mieter*innen statt.

Der Stuttgarter Gemeinderat hat in den letzten Jahren mehrere Zielbeschlüsse gefasst, auf deren Grundlage die Stadt Vorkaufsrechte für Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsformen (z.B. Wohnen, Bürofläche, Parkhäuser) ziehen kann. Wenn die Verwaltung Vorkaufsrechte nicht zieht, handelt sie in klarem Widerspruch zu mehrheitlich gefassten Zielbeschlüssen des Gemeinderats. So wurde z.B. im Antrag Nr. 293/2017 (Bezahlbares Wohnen in Stuttgart mit mehr kommunalen Wohnungen!) beschlossen, „a) dass der kommunale Bestand an Wohnungen und Flächen deutlich erhöht wird und b) dass die SWSG ihren Anteil am Gesamtwohnungsbestand aller Wohnungen in Stuttgart sukzessive auf 10 Prozent steigern kann.“

Alle im Bereich des genannten Stadterneuerungsvorranggebietes zum Verkauf stehenden Liegenschaften und Flächen sind für die Stadt – so die Zielbeschlüsse des Gemeinderats respektiert werden – von höchstem Interesse. Insofern soll die Verwaltungsspitze alle Vorkaufsrechte ziehen. Dies gebietet auch der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor evtl. Umwandlungen in Eigentumswohnungen, Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen. All dies ist Grund genug für die Verwaltung, alle Vorkaufsrechte zu ziehen, um der Beschlusslage des Gemeinderats gerecht zu werden.