Vorkaufsrecht in Sanierungsgebieten – der Gemeinderat soll entscheiden

Wir beantragen: 

  1. Die Verwaltung informiert künftig den Gemeinderat über alle Vorkaufsrechte in Sanierungsgebieten (unabhängig von Wertgrenzen).
  2. Die Verwaltungsspitze berichtet dem Gemeinderat, warum sie das Vorkaufsrecht beim Areal Sedanstraße Ecke Neckarstraße nicht gezogen hat
  3. Die Stadt beantwortet schriftlich die Frage, warum sie den Zielbeschluss von Oktober 2017, den kommunalen Bestand an Wohnungen und Flächen deutlich zu erhöhen, in diesem Fall ignoriert hat.

 Begründung:

 Der Mangel an kommunalem, leistbarem Mietwohnraum nimmt groteske Züge an. Oft verschanzt sich die Verwaltungsspitze hinter der Aussage, es gäbe keine Grundstücke, die zum Verkauf stehen würden. Der Fall des 3600 Quadratmeter große Areals an der Sedanstraße Ecke Neckarstraße zeigt, dass die Verwaltungsspitze offenbar gar nicht willens ist, Grundstücke und Gebäude in städtisches Eigentum zu bringen. Schlimmer noch: Sie ignoriert offensiv den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom Oktober 2017 in dem es heißt: „(…) dass die Stadt Stuttgart – durch geeignete Maßnahmen wie die Ausübung von bestehenden Vorkaufsrechten, Schaffung neuer Vorkaufsrechte durch Milieuschutzsatzungen, Kaufverhandlungen mit privaten Eigentümern – dafür sorgt, dass der kommunale Bestand an Wohnungen und Flächen deutlich erhöht wird (…)“ (Antrag Nr. 293/2017).

Dass die Stadt noch nicht einmal für das Areal an der Sedanstraße Ecke Neckarstraße ihr Vorkaufsrecht wahrgenommen hat, ist besonders zu verurteilen. Es handelt sich hier um ein Areal innerhalb des Sanierungsgebiets und in direkter Nachbarschaft zum EnBW-Areal für das aktuell ein internationaler städtebaulicher Wettbewerb läuft. Das Grundstück ist prädestiniert als Eingangsbereich für ein völlig neu gestaltetes Quartier.

Ein solch skandalöses Vorgehen darf sich in Zukunft nicht mehr wiederholen.