Der Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen (WA) hat am 13.7.2018 mehrheitlich beschlossen, die turnusmäßige Mieterhöhung der Stuttgarter Wohungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) im Jahr 2019 auszusetzen. Laut Auskunft des Geschäftsführers der SWSG vom 15.3.2019 ist damit (Stand 28.2.2019) für 16.709 Wohnungen aus dem Bestand der SWSG die turnusmäßige Mieterhöhung ausgenommen. Darüber hinaus verfügt die SWSG über 1.850 Wohnungen, für die der Beschluss des WA bisher turnusmässige Mieterhöhungen nicht aussetzt.
Für diese Wohnungen werden Mieten nicht im dreijährigen Turnus, sondern alle zwei Jahre erhöht, was über eine Anlage zum Mietvertrag vereinbart wurde. Im vorliegenden Anschreiben der SWSG an diese Mieter*innen ist dies dokumentiert:
„Laut den Förderbestimmungen sind wir berechtigt, die Miete während der Bindungsdauer im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete alle 2 Jahre um 5% je m2-Wohnfläche zu erhöhen.
Entsprechend den oben genannten Förderbestimmungen und der Anlage zu Ihrem Mietvertrag erhöhen wir daher zum 2017 die Miete um 5% pro m2-Wfl./Monat“
Der im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart gefasste Beschluss, die turnusmäßige Mieterhöhung 2019 auszusetzen wurde gefasst, um im direkten Einflussbereich der Stadt Mietpreis bremsend zu wirken. Es entspricht daher nicht der Zielsetzung dieses Beschlusses, wenn mit 1850 Wohnungen rund zehn Prozent des SWSG-Wohnungsbestands davon ausgenommen werden.
Wir beantragen deshalb:
- Alle Mieter*innen der SWSG sind im Sinne des am 13.Juli 2018 gefassten Beschlusses zur Aussetzung der turnusmäßigen Mieterhöhung 2019, gleich zu behandeln.
- Der Beschluss wird auf alle Wohnungen der SWSG erstreckt und – dem jeweiligen Turnus angepasst – sinngemäß angewandt.
- Im Sinne der Gleichbehandlung heißt das für die Mieter*innen mit o.g. Mietvertragszusätzen, dass bis mindestens Ende 2022 keine Mieterhöhungen vorgenommen werden dürfen.