Kosten für Bürgeranfragen an die Stadt auf 500 Euro begrenzen

Wir fragen:

Auf welcher Grundlage hat die Verwaltung der Stadt Stuttgart Kosten in Höhe von 8446,00 Euro für die Beantwortung der unten aufgeführten Fragen 1 bis 4 eines Bürgers veranschlagt? Schließlich verfügt die Verwaltung aufgrund ihrer Regelberichterstattung im Gemeinderat über diese Informationen, um die Anfrage des Bürgers problemlos beantworten zu können.

Wir beantragen:

Die Gebühren für Anfragen von Bürgerinnen und Bürger an die Landeshauptstadt Stuttgart und ihre Einrichtungen werden analog zu Landesbehörden/-einrichtungen und beim Umweltinformationsgesetz auf 500 Euro gedeckelt.

Begründung und zugrundeliegender Sachverhalt:

Am 12. Januar 2019 stellte ein interessierter Bürger eine Anfrage über das Internetportal https://fragdenstaat.de an die Stadt Stuttgart. Nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG), dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) haben Bürger das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu richten. Diese können Kosten nach sich ziehen – im vorliegenden Fall verlangte die Stadt Stuttgart einen Betrag von 8446,00 Euro – so hoch bezifferte die Verwaltung die Kosten, welche für die Beschaffung dieser Informationen notwendig sei.

Folgende Fragen stellte der Bürger – gestützt auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz – an die Verwaltung der Stadt Stuttgart:

  1. Die Ausgaben für den Bau und Erhalt von sozialem Wohnraum, auch Sozialwohnungen genannt, ab dem Jahr 1990 bis 2018 (bzw. sofern vorhanden die neuesten Zahlen und Statistiken).
    Bitte geben Sie Auskunft über
    a) die Ausgaben insgesamt, jeweils nach Jahr der Ausgaben sortiert
    b) die Ausgaben anteilig pro BürgerIn, jeweils nach Jahr der Ausgaben sortiert
    c) die Ausgaben aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, jeweils nach Jahr der Ausgaben sortiert
  2. Wie viele Wohnungen sind in den angegebenen Jahren aus der Mietpreisbindung gefallen?
  3. Wie viele Sozialwohnungen stellte Stuttgart jeweils in den angefragten Jahren zur Verfügung? Für wie viele Personen waren die jeweiligen Wohnungen gedacht (Anzahl der Wohnplätze)?
  4. Wie viele neue Sozialwohnungen wurden im jeweiligen Jahr in Stuttgart fertig gestellt und bezogen?

Die Bürgeranfrage ist nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/sozialwohnungen-stuttgart-1990-2018/

Die Transparenz des Verwaltungshandelns stellt man mit solch astronomisch hohen Summen in keinem Fall her – vielmehr muss die Verwaltung hier einen Mittelweg finden zwischen dem Informationsbedürfnis der Bürger_innen und den Kosten, die durch Anfragen entstehen. Eine Deckelung von maximal 500 Euro pro Anfrage wäre angemessen – die genannte Summe im vorliegenden Fall führt dazu, dass Transparenz zu einer Frage des Geldes degradiert wird und faktisch nicht stattfinden wird. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg erklärte öffentlich bei einer Veranstaltung von Transparency International, Regionalgruppe Baden-Württemberg, dass solche hohen Gebühren von Kommunen gerne zur Abschreckung von Auskunftssuchenden angesetzt werden.

Um hier zumindest einen symbolischen Ausgleich zu schaffen, bitten wir die Verwaltung uns die Bürgeranfrage in schriftlicher Form zu beantworten.