Das Frauenwahlrecht seit 1918 ist unbestreitbar ein großer historischer Verdienst der Frauenbewegung. Aber wo stehen wir nach hundert Jahren? „Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten“ – stimmt dieses Zitat, das Tucholsky zugeschrieben wird, vielleicht aber von der feministischen Anarchistin Emma Goldmann stammt?
In Parteien, Parlamenten und Führungspositionen sind Frauen immer noch stark unterrepräsentiert. Ökonomen errechneten, dass es noch weitere 200 Jahre braucht, bis Frauen in Deutschland gleichberechtigt Leitungspositionen besetzen, wenn das bisherige Tempo beibehalten wird.
Mit 49 Prozent Frauen in den sechs Führungsebenen erscheint die Stadtverwaltung vorbildlich, wobei hier auch Kitaleitungen vertreten sind. Doch in den obersten drei Chefetagen sinkt der Frauenanteil drastisch auf ein Drittel, ganz zu schweigen von der Bürgermeisterbank mit nur noch einer Frau.
Die zu niedrige Entlohnung von sozialen und damit typischen Frauenberufen, sexuelle Gewalt und Prostitution sind weiter aktuelle Probleme. Staatliche Versuche, Prostituierte sozial abzusichern sind komplett gescheitert. Nur 76 Prostituierte von bundesweit geschätzten 200 000 Prostituierten sind sozialversichert. Der Prozess gegen den Bordell-Chef Rudloff zeigte drastisch, wie schutzlos Frauen in diesem Milieu brutaler Gewalt von Männern ausgesetzt sind.
Im Paragraph 219a sollte das ärztliche ‚Werbeverbot‘ zu Abtreibungen reformiert und gelockert werden. Doch erst seine konsequente Abschaffung ermöglicht Informationsfreiheit für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzt_innen.
Wir müssen weiter mutig kämpfen, protestierend tanzen zu „One-billion-rising“ und am 18. März am „Equal Pay Day“ gegen die Ungleichbehandlung beim Verdienst aufmerksam machen!