Anlässlich der Vorlage des aktuellen SWSG Geschäftsberichts möge der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen beschließen:
- Die SWSG verzichtet auf die turnusmäßig für das Jahr 2019 eingeplante Mieterhöhung.
- Bei Wiedervermietung wird die Miete nicht erhöht. Dies gilt sowohl für frei finanzierte als auch für Mieten mit Satzungsmiete.
- Beim Auslaufen von einkommensabhängiger Förderung wird die Miete nicht erhöht.
- Für alle vom Land geförderten und auslaufenden Sozialbindungen wird entsprechend den Möglichkeiten des aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramms eine Verlängerung der Förderung beantragt.
Begründung:
Die dramatisch steigenden Mietpreise in Stuttgart sind zum existenziellen Problem für Normal- und Geringverdiener sowie Rentner_innen geworden. Die SWSG mit über 18 000 Wohneinheiten, einem Marktanteil von 5,9 Prozent am Mietwohnungsbestand in Stuttgart hat relevanten Einfluss auf die Mietenentwicklung in der Stadt. Stadt und SWSG sind in der Pflicht, dämpfend auf das Mietpreisgefüge einzuwirken. Deshalb soll im Jahr 2019 die alle drei Jahre turnusmäßige Mieterhöhung in SWSG Mietwohnungen unterbleiben.