Die Rechtsform des Klinikums ist Sache des Krankenhaus-Ausschusses

Spätestens seit dem letzten Quartal 2017 ist ein lang gehegter Plan von BM Föll wieder in Arbeit, allerdings hinter den Kulissen und unter Ausschluss des Gemeinderats und des dafür zuständigen Krankenhausausschuss: die Umwandlung der Rechtsform des Klinikums.

Am 2. Februar 2018 erklärten BM Föll und der Klinische Direktor in der Stuttgarter Zeitung, mit einem sog. „Beleihungsmodell“ werde der Status eines Universitätsklinikums angestrebt. Man sei im Gespräch mit den Universitätskliniken Tübingen und Ulm über den klinischen Teil der Medizinerausbildung.

Gemeinderat und Krankenhausausschuss wurden weder über konkrete Ziele, bauliche, personelle und sonstige Voraussetzungen, Verlauf und Ergebnisse der geführten Gespräche informiert, geschweige denn in die Formulierung eigener Ziele einbezogen.

Obwohl dies unstrittig ein bedeutendes strategisches Thema ist, das dem Krankenhausausschuss vorzulegen ist und dort sowohl zu debattieren wie auch zu entscheiden ist, wurde dem Krankenhausausschuss darüber nicht einmal Bericht erstattet. Vielmehr wurde es sogar mehrfach von der Tagesordnung genommen, als es unter „Verschiedenes“(!!) vorgesehen war.

Damit nicht genug: inzwischen geht aus einer E-Mail des Leiters der Staatskanzlei, Klaus-Peter Murawski, an die Landtagsabgeordneten hervor, dass BM Föll die Kanzlei Dolde, Mayen und Partner beauftragt hatte, ein Universitätsklinikums-Modell für das Klinikum Stuttgart auszuarbeiten. Auch davon wurde der Krankenhausausschuss weder in Kenntnis gesetzt noch über die Ergebnisse informiert. Ende April, so geht aus o.g. E-Mail aus dem Staatsministerium hervor, beabsichtigt die Stadt „ihren Business-Plan“ dazu vorzulegen.

Darüber hinaus wurde berichtet, dass BM Föll bereits Gespräche geführt habe über einen Überleitungstarifvertrag in eine Kommunalanstalt, ohne dass der Krankenhausausschuss überhaupt informiert und so die Möglichkeit gehabt hätte, die weitreichenden Implikationen für die Kontrollmöglichkeiten des Gemeinderats und Konsequenzen für Belegschaft und Personalvertretung zu diskutieren.

Die Vorgehensweise von BM Föll in dieser strategischen Frage ist nicht weniger als die systematische Umgehung des zuständigen Hauptorgans. Der Krankenhausbürgermeister setzt hiermit die intransparente Politik seines Vorgängers im Skandal um die International Unit fort. Das ist unverzüglich zu beenden!

 

 

 

Wir fragen:

  1. Womit begründet die Verwaltung die Notwendigkeit, Teil eines Uniklinikums zu werden?
  2. Welche exakt zu beziffernden Vorteile verspricht sich die Stadt/BM Föll durch ein “Beleihungsmodell” als Uniklinik in organisatorischer und finanzieller Hinsicht?
  3. Welche Risiken können mit dem “Beleihungs-Modell” für das Klinikum und die Stadt Stuttgart entstehen?
  4. Welche Rechtsformen sind nach geltenden rechtlichen Vorschriften für ein Klinikum Stuttgart als Uniklinikum im Beleihungsmodell möglich?

 

Wir beantragen deshalb:

  1. Die Verwaltung übergibt das im Auftrag von BM Föll von Dolde, Mayen und Partner entwickelte Gutachten zu einem Universitätsklinikums-Modell für das Klinikum Stuttgart unverzüglich den Mitgliedern des Krankenhausausschusses.
  2. Die Verwaltung setzt den Krankenhausausschuss spätestens in seiner nächsten Sitzung über die bisher entwickelten Aktivitäten, Inhalte und Ergebnisse von Gesprächen mit potentiellen Partnern der Universitätskliniken umfassend, vollständig und unverzüglich in Kenntnis.
  3. Sämtliche in Zusammenhang mit einem evtl. Universitätsklinikum zu klärenden Fragen einschließlich einer evtl. Rechtsformänderung sind ab sofort ausschließlich und zuallererst im Krankenhausausschuss zu beraten