Altglascontainer endlich leeren – Betreiber in die Pflicht nehmen

Bereits im November 2017 gingen zahlreiche Beschwerden von Bürger_innen über nicht geleerte Glascontainer ein. Spätestens seit Mitte Dezember werden viele Altglascontainer in Stuttgart nicht geleert, nahezu flächendeckend wurde über viele Wochen kein Altglascontainer geleert. Die von der Stadt Stuttgart beauftragte Firma Remondis ist seit mindestens einem Monat systematisch überfordert mit der Leerung der Altglascontainer. Trotz mehrfacher Nachfragen von Bürger_innen und Stadträt_innen verbesserte sich die Situation nicht, auch den Ankündigungen von Remondis, die Container zeitnah zu leeren, folgten keine Taten. Die großspurige Selbstdarstellung des Unternehmens „Besondere Stärken von REMONDIS sind der hohe Qualitätsstandard, perfekte Infrastrukturen und komplette Leistungsketten“ stehen im krassen Gegensatz zur Stuttgarter Realität.

Überfüllte Altglascontainer sind nicht nur ein optisches Ärgernis, sondern auch ein Sicherheitsrisiko. Wenn massenhaft leere Glasflaschen auf dem Boden stehen, steigt die Gefahr, dass diese ungewollt zu Bruch gehen und die Scherben zu erheblichen Verletzungen führen.

Wir beantragen daher, die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss:

  • Die Stadt prüft Möglichkeiten, eine Altglasabfuhr selbst über die AWS zu organisieren und diese dauerhaft in städtischer Hand zu haben.
  • Alternativ prüft die Stadt Möglichkeiten, bei erneut unzuverlässiger Abholung des Altglases durch die Firma Remondis, mit eigenen Fahrzeugen die Container zu leeren und diese Dienstleistung Remondis in Rechnung zu stellen.

 

Verfahrenshinweis:

§ 34 Abs. 1 Satz 4  der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg heißt es: „Auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen“. Wir möchten von diesem Recht Gebrauch machen und bitten um fristgerechte Umsetzung. Alternativ kann der Antrag auch in der übernächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses aufgerufen werden.