Leistungsfähigkeit am Olgahospital erhalten

Wir beantragen:

  1. Die Stadt gewährt dem Klinikum Stuttgart einen dauerhaften Zuschuss für die Führung des Olgahospitals von 5 Millionen Euro jährlich. Die Höhe des Zuschusses wird alle fünf Jahre überprüft.
  2. Ein Anteil des gewährten Zuschusses in Höhe von 50 Prozent soll grundsätzlich „zweckgebunden“ für die beiden Bereiche der Pädiatrischen Interdisziplinären Notaufnahme (PINA) sowie für die Kinderonkologie vorgesehen werden, um die hier entstehenden strukturell bedingten Defizite auszugleichen.

Begründung:

Weit über den Großraum Stuttgart hinaus ist das Olgahospital von herausragender Bedeutung für die Versorgung der Kinder. Die Versorgungsqualität entspricht oder übersteigt in vielen Bereichen universitären Standards, allerdings fehlen die zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten von Universitäten. Es besteht das Problem, dass generell die Maximalversorgung und insbesondere die Maximalversorgung in der Kinderheilkunde nach wie vor nicht korrekt im DRG-System abgebildet werden. Dies haben Analysen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bestätigt: Danach gehören Maximalversorger zu den besonders von Unterfinanzierung betroffenen Kliniken. Sie weisen eine „signifikant erhöhte Belastung“ auf. Knapp 1,6 Mio. Euro Defizit musste das Olgahospital 2014 für die Kinderonkologie verzeichnen.

Auch in der Notfallaufnahme gibt es besondere Schwierigkeiten: Die Vergütungen für die Leistungen in den Ambulanzen nach dem Fallpauschalensystem stimmen bei weitem nicht mit den realen Kosten überein. 1 Mio. Euro Defizit verzeichnete das Klinikum Stuttgart für 2014 für die PINA (Pädiatrische Interdisziplinäre Notaufnahme). Insgesamt haben sich die nicht gedeckten Kosten am Olgahospital 2014 auf ein Gesamtdefizit von über 4,8 Mio. Euro summiert. Gleichzeitig ist die Überlastungssituation des Personals durch zahllose Überlastungsanzeigen dokumentiert. Um zu verhindern, dass die unzureichende Finanzierungssituation zu Leistungseinschnitten bei der Versorgung der Kinder und Jugendlichen führt, sowie zur fortgesetzten Überlastung beim Personal, braucht das Klinikum einen dauerhaften und zweckgebundenen Zuschuss der Stadt zum Ausgleich dieser Nachteile.