Höhergruppierung der Hausmeister_innen in Stuttgart von EG 5 nach EG 7

Wir beantragen:

  1. Die Schulhausmeister_innen der Stadt Stuttgart sind von Entgeltgruppe 5 in Entgeltgruppe 7 hochzugruppieren.
  1. Die Höhergruppierung tritt rückwirkend zum Januar 2017 in Kraft.

Begründung:

 Schulhausmeister_innen sind bisher üblicherweise in Entgeltgruppe 5 eingestuft. Basis dafür ist der rein formale Qualifikationsabschluss einer dreijährigen Berufsausbildung. Demgegenüber ist in der Entgeltordnung jedoch das Tätigkeitsprofil mit den Qualifikationsanforderungen geregelt. Das reale Tätigkeitsprofil der Hausmeister_innen umfasst heutzutage jedoch weit mehr, nämlich die eigenverantwortliche Bedienung, Überwachung, Konfigurierung und Instandhaltung verschiedenster technischer Anlagen wie elektronische Schließ- und Alarmanlagen, Brandmelder oder Anlagen der Gebäudeleittechnik. Diese Tätigkeiten sind in der Entgeltordnung für die Entgeltgruppe 7 beschrieben. Ebenso ist in der Protokollerklärung zu §12 Abs. 2 TVöD (VKA) eindeutig formuliert, dass jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher bewertet wird und dabei die Arbeitsvorgänge als Arbeitsleistungen zu definieren sind, sofern sie auch nur zu einem abgegrenzten Arbeitsergebnis führen.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass von der Berufsgruppe erwartet wird, dass sie in dem Schul-Verbund, in welchem sie tätig sind, flexibel eingesetzt werden können, d.h. sie müssen Kenntnisse über unterschiedliche Anlagen und Systeme haben.