Aufhebung der „Neufassung der Satzung zur Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge“. (GRDrs 381/2017)

Wir beantragen:

 Die Aufhebung der „Neufassung der Satzung zur Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge“. (GRDrs 381/2017)

  1. Die Verwaltung erarbeitet eine neue Satzung im Dialog mit Vertreter_innen der Flüchtlingsfreundeskreise und den Trägerverbänden der Unterkünfte unter Beachtung folgender Grundlagen:

1.1 Keine Unterscheidung bei der Satzung zwischen Wohnungslosen und
Geflüchteten
1.2 Keine Unterscheidung bei der zur Verfügung stehenden Fläche von 4,5 qm
oder 7 qm
1.3 Beibehaltung der bisherigen Differenzierung von Wohnungen und
Systemunterkünften.
Begründung:

Die Erhöhung der Unterkunftskosten für Flüchtlinge in Stuttgart auf 389 € für 4,5 qm ist schlichtweg Abzocke von Geflüchteten. Eine Miete von 89 € pro Quadratmeter, wäre selbst in den teuersten Wohnlagen der Stadt undenkbar. Ob sich das Ganze nun Gebühr oder Miete nennt ist unerheblich. Wir müssen unserer humanitären Aufgabe gerecht werden.

Im Ergebnis hat die neue Satzung fatale Folgen für die Bewohner_innen in den Unterkünften: Erste Bescheide über die erhöhte Gebühr machen deutlich, dass – entgegen der Darstellungen der Verwaltung – die finanziellen Belastungen für viele Geflüchtete deutlich gestiegen sind. Das haben Geflüchteten persönlich mit mehreren Wortbeiträgen bei einer Veranstaltung der Flüchtlingsfreundeskreise bestätigt.

Eine Sozialpolitik die dazu führt, dass Menschen aufgrund von politischen Entscheidungen ins Jobcenter treibt und wieder abhängig macht von Sozialleistungen lehnen wir strikt ab.

Der laut „Sozialbürgermeister“ Werner Wölfle aus der Gebührenerhöhung entstehende „Anreiz aus der Unterkunft möglichst rasch auszuziehen“ ist absurd.

Die neue Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge mit den darin enthaltenen Gebühren ist auch aus rechtlichen Gründen fragwürdig. Die Vorgängersatzung galt für Obdachlose und Geflüchtete gleichermaßen. Mit der Neufassung werden die Gebühren für Geflüchtete drastisch erhöht – für Obdachlose bleiben sie gleich. Es ist zu prüfen, ob das Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Grundgesetz mit der Neufassung gewährleistet bleibt. Zudem deutet sich ein Konflikt mit den Unterbringungskosten nach dem Sozialgesetzbuch an: Für Empfänger von Arbeitslosengeld II gelten Mietobergrenzen, die das Jobcenter einhalten muss. Für die Gebühr zur Unterbringung in den Systembauten gelten offensichtlich andere Regeln. Hier ist zu klären, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist.

Die Stadt hat die mit den Gebühren erwarteten zusätzlichen Einnahmen vom Bund in Höhe von 5,8 Mio. € bereits in den Doppelhaushalt eingeplant und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur „strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts“. Wir fordern, diese Einnahmen nicht einzuplanen, da wir nicht akzeptieren, dass diese Bürde Geflüchteten aufgeladen wird.

Das Bestreben, Bund und Land mehr an den Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten zu beteiligen, wird von uns ausdrücklich unterstützt. Jedoch muss die Stadt hier Mittel und Wege finden, die Geflüchtete finanziell noch weiter zu belasten.