Vergaberichtlinien analog den Anlagerichtlinien anpassen

Im Sommer 2016 wurde vom Gemeinderat der Stadt Stuttgart beschlossen, dass die Landeshauptstadt ihr Vermögen nur noch in Unternehmensanleihen und Aktien anlegt, die nachweislich nachhaltig sind. Dazu führte sie zum 1. September 2016 eine neue Richtlinie ein, die bestimmte Kriterien für die Anlagen ausschließt. Dabei wurden Ausschlusskriterien für Unternehmen definiert, bei denen die Stadt ihr Vermögen nicht anlegt. Das sind Unternehmen,

• die in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl investieren oder Erdgas durch Fracking fördern,
• deren Geschäftsfeld (auch) die Energieerzeugung mit Kohle und Öl ist,
• die Atomenergie erzeugen,
• die Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen,
• die Produkte herstellen, die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellungen von Personen verletzen,
• die Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben,
• die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
• die gesetzlich nicht vorgeschriebene Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen,
• die einen unangemessenen Umgang mit Korruptions- und Bestechungsvorfällen pflegen.

Diese nachhaltige Politik, für die wir uns seit langem konsequent eingesetzt haben, möchten wir nun fortsetzen, indem wir beantragen, dass die Stadt analog Kriterien für Unternehmen mitsamt deren Beteiligungen ökologisch nachhaltige und soziale Vergaberichtlinien formuliert. Die Stadt Stuttgart kann dabei auf Erfahrungen anderer Städte wie z.B. Ravensburg oder Berlin zurückgreifen.

Wir beantragen:

1. Die Verwaltung erstellt eine Übersicht, welche Vergabekriterien für Aufträge für Bauleistungen, Dienstleistungen, Materialeinkauf etc. bereits bestehen und bei Vergaben berücksichtigt werden und stellt diese im zuständigen Ausschuss vor. In diesem Zusammenhang ist auch der Antrag GRDrs 258/2015 vom 22.07.15 “Schadstofffreie Baustoffe und Ausstattungsgegenstände in Schulen und Kitas” zu behandeln.
2. Die Verwaltung zeigt am Beispiel anderer Städte (z.B. Berlin, Ravensburg) welche Handlungsspielräume bzw. Grenzen aus dem Vergaberecht für die verbindliche Aufstellung ökologischer und sozialer Vergabekriterien bestehen.
3. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für ökologische und soziale Vergaberichtlinien für Bauleistungen, Dienstleistungen und das Beschaffungswesen analog den Anlagerichtlinien.

Wir bitten um Behandlung des Antrags spätestens in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27. September 2017.