Seit Spätherbst 2016 wird auch die Landeshauptstadt den Mindestanforderungen der Landesgesetze gerecht und stellt auf der Webseite www.stuttgart.de die Tagesordnungen samt Drucksachen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse bereit.
Leider beschränkt man sich hier auf das absolute Minimum an Informationen: so fehlen beispielsweise die Antragstexte der Fraktionen ebenso wie im Lauf von Ausschusssitzungen gezeigte Präsentationen; zudem bleiben bislang die Protokolle der Bezirksbeiräte und Jugendräte außen vor.
Natürlich ist es mit Arbeit verbunden, diese Informationen zusätzlich ins Internet zu stellen; müssen aus Datenschutzgründen die Beiträge von Bürger_innen anonymisiert werden. Aber der Gemeinderat kann schließlich die nötigen Stellen schaffen, damit die Transparenz nicht vor dem Geschehen in den Stadtbezirken enden muss.
Zudem ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg kaum bekannt und wird daher bislang wenig für Anfragen genutzt, außerdem weist es schwerwiegende, Interessenten-unfreundliche Einschränkungen und Mängel auf. Daher fordern wir nach dem Vorbild von Hamburg eine Transparenzsatzung und ein Transparenzportal (www.transparenz.hamburg.de) für die Landeshauptstadt. Dafür müssen Stellen geschaffen und eine Übergangsfrist eingeräumt werden, bis es vollständig verfügbar ist – in Hamburg funktioniert dies auf Landesebene seit zwei Jahren gut, in Stuttgart stünden ausschließlich kommunale Informationen zur Verfügung. Unnötige Einschränkungen bestehen unter anderem in der Verabsolutierung von Geschäftsgeheimnissen als Ausschlussgrund und unnötigen Hemmschwellen in fehlenden Obergrenzen für Gebühren die bei Auskünften fällig werden.