Freistellung der städtischen Beschäftigten für personalisierte Rentenberatung

Wir beantragen:

  1. Bei Inanspruchnahme der städtischen Rentenberatung des Sozialamts oder der Deutschen Rentenversicherung, erhalten die städtischen Beschäftigten incl. aller Eigenbetriebe für eine individuelle Beratung eine Freistellung von ihrer Arbeitszeit von bis zu zwei Stunden.
  2. Die Verwaltung informiert regelmäßig alle Beschäftigten und gezielt Beschäftigte mit untypischen Erwerbsbiographien über die Möglichkeiten der individuellen Rentenberatung durch das Sozialamt und die Deutsche Rentenversicherung.

Begründung:

Regelmäßig wiederkehrende Prognosen  über zunehmende  Altersarmut bedürfen anlässlich des bevorstehenden internationalen Frauentags einer Präzisierung: auf Grund der Erwerbsbiografien wird die prognostizierte Altersarmut vor allem weiblich sein. Jeder Arbeitgeber und besonders öffentliche Arbeitgeber sind deshalb gehalten, seine Beschäftigten auf die Angebote der individuellen Rentenberatung aufmerksam zu machen. Die persönliche Beratung ist besonders wichtig für Beschäftigte mit untypischen Erwerbsbiographien, Unterbrechungen der Berufstätigkeit durch Kindererziehung, Pflege oder aus sonstigen Gründen, Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte.

Hinzu kommt die Problematik verlängerter Ausbildungszeiten, die Erwerbszeiten verkürzen und damit zum Teil auch Rentenansprüche reduzieren.

Nicht nur, aber gerade auch Eltern und ganz besonders Alleinerziehende sehen sich einem immer höher verdichteten und getakteten Tagesablauf gegenüber und sind damit einer extremen zeitlichen Belastung ausgesetzt. Die Bewältigung der beruflichen und familiären Verpflichtungen, oft noch mit der zusätzlichen Belastung, viel Zeit u.a. für Pendelverkehr aufbringen zu müssen, führt zur Vernachlässigung der frühzeitigen Auseinandersetzung mit dem Thema Rentenversicherung.

Um diesem wichtigen Thema die gebührende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, müssen die Beschäftigten gezielt und regelmäßig vom Arbeitgeber auf die Brisanz von drohender Altersarmut hingewiesen werden und Wege für eine Beratung aufgezeigt werden. Im Zuge der individuellen Rentenberatung kann veranschaulicht werden, wie sich z.B. bei Teilzeitbeschäftigung der Rentenanspruch über eine (ggfs. sukzessive) Erhöhung verändert. Es reicht nicht aus, erst kurz vor Renteneintritt eine Rentenauskunft und -beratung in Anspruch zu nehmen. Vielmehr ist eine frühzeitige und präventive Beratung mit dem Ziel einer aktiven Einflussnahme auf den Umfang der eigenen Erwerbstätigkeit in Kooperation mit dem Arbeitgeber notwendig.

Die Freistellung während der Arbeitszeit könnte hierzu ein erster Schritt und wichtiger Beitrag dafür sein, dass die Beratungsangebote vermehrt wahrgenommen werden.