Fahrradverkehr: Lücken schließen

Der Gemeinderat und die Verwaltung haben im Oktober 2003 die „Grundsätze zur Förderung des Fahrradverkehrs in Stuttgart“ beschlossen. Die darin enthaltene Erhöhung des „Radverkehrsanteils von derzeit ca. 7 Prozent auf 12 Prozent und mittel- bis langfristig auf 20 Prozent“ unterstützen wir. Eine Erhöhung auf 20 Prozent Radverkehrsanteil (gemessen am Gesamtverkehrsaufkommen in Stuttgart) kann aber nur erreicht werden, wenn der motorisierte Individualverkehr (MIV) gleichzeitig deutlich reduziert wird. Wir fragen uns, wie diese Zielmarken erreicht werden sollen, da wir davon noch weit entfernt sind.
Die Rückeroberung des öffentlichen Raums für das urbane soziale Leben, für Fußgänger und Radfahrer durch die Reduzierung des MIV in den Quartieren kann nur erreicht werden, wenn der Gemeinderat konkrete Maßnahmen beschließt.
Das bestehende Radwegenetz ist an vielen Stellen nicht zusammenhängend und bedarf einer gründlichen Überarbeitung vor allem mit Blick auf die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und die Verfügbarkeit von durchgängigen Radwegen.

Wir fragen:

  1. Im Radverkehrskonzept der Stadt Stuttgart aus dem Jahr 2010 (RN35-Kurzbericht) heißt es auf Seite 21: „Für das Jahr 2015 werden Zwischenziele benannt, die damit auch einer Überprüfung des Gesamtziels und ggf. einer Neujustierung des Handlungsprogramms dienen.“ Wie ist diese Überprüfung ausgefallen und welche Konsequenzen wurden zur Erlangung des Gesamtziels gezogen?
  2. Wie hat sich der Radverkehrsanteil im Zeitraum von 2003 bis zum Jahr 2016 in Stuttgart entwickelt?
  3. Wie viele Kilometer von dem geplanten Radverkehrsnetz (Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt Stuttgart 2010) sind bereits realisiert worden?
  4. Bis wann soll das geplante Radverkehrsnetz vollständig umgesetzt werden?
  5. Was wird unternommen, um eine Einschränkung des Radwegenetzes durch Baustellen zu verhindern?
  6. Was wird unternommen, um das Falschparken von PKW und LKW auf Radwegen zu unterbinden?
  7. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Radwege hinsichtlich der Breite der Fahrbahnen auch tauglich für Lastenräder zu machen?
  8. Auf der Brücke über die Wolframstraße, auf der die Stadtbahnlinie U12 ab Sommer 2017 verkehren wird, gibt es nur einen Fußweg, der für Radfahrer freigegeben ist in Richtung stadteinwärts. In stadtauswärtiger Richtung gibt es keinen Weg, der für Radfahrer freigegeben ist. In einer  Pressemitteilung der Stadt wurde angekündigt, dass die stadteinwärtige Freigabe für Radfahrer im Sommer 2017 eingeweiht werden soll. Warum wurde bei den Planungen kein durchgehender separater Radweg berücksichtigt?