Wir beantragen:
- Die Absicherung von zwei bereits existierenden Stellen für den Baumpflegetrupp im kleinen Stellenplanverfahren.
- Die Schaffung von vier Stellen für die Baumpflege im kleinen Stellenplanverfahren, um den dauerhaften Einsatz eines 2. Hubsteigers zu ermöglichen.
Begründung:
Im zentralen Baumpflegeteam (67-2.27) sind 2 Mitarbeiter_innen (ehem. Azubis mit einem zweijährigem überplanmäßigem Beschäftigungsverhältnis) bei der Baumpflege im Einsatz. Das Team wird ergänzt durch zwei ungelernte Gartenbauhelfer. Für einen Hubsteiger-Trupp im Einsatz sind vier Kräfte nötig, die am Tag ca. 10 Einsatzorte bzw. zu pflegende Bäume anfahren können. Mit diesem Team können ausschließlich von der Baumkontrolle festgestellte dringende Sofortmaßnahmen wegen Unfallgefahr abgearbeitet werden.
Der Baumpflegetrupp mit Hubsteiger konnte 2015 daher lediglich rund 2700 Massnahmen abarbeiten. Von einer präventiven Baumpflege zur Substanzerhaltung kann dabei jedoch keine Rede sein, denn von der Baumkontrolle werden p.a. 185.000 Bäume kontrolliert und dabei 51.000 notwenige Baumpflege-Maßnahmen festgestellt. Auch die von Fremdfirmen erledigten Maßnahmen (sog. „Vorrangige“) können diesen Bedarf weder quantitativ noch qualitativ abdecken. Die präventive Pflege kann nicht im erforderlichen Umfang erfolgen und erzeugt als Folge zwangsläufig zunehmend mehr Sofort- und „vorrangige“ Maßnahmen.