Forderungen zur Aufnahme in den Nahverkehrsplan

Wir beantragen, folgende Punkte in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und in der Sitzung des UTA am 4.10.16 getrennt abzustimmen:

  1. Es wird eine klare Abgrenzung und Definition hinsichtlich der Ziele und Inhalte des Nahverkehrsplans (NVP) gegenüber dem Nahverkehrsentwicklungsplan in den NVP aufgenommen.
  2. Die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Jahr 2020 wird durch ein externes Verkehrsplanungsbüro begleitet. Mit der Perspektive Externer können aus einer übergeordneten Sicht neben den Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten innovative Impulse sowie langfristige Perspektiven für den Ausbau des ÖPNV aufgegriffen werden.
  3. Im NVP wird der Anteil der unterschiedlichen Verkehrsmittel am Modal-Split als Zielgrößen definiert. Bis zum Jahr 2030 soll ein Modal-Shift in den Umweltverbund von zusätzlichen 20 Prozent erreicht werden. In die Werte zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) müssen die Zielsetzungen der Stadt Stuttgart zum Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, dem “Aktionsplan nachhaltig mobil in Stuttgart” sowie dem Radverkehrskonzept der Stadt Stuttgart einfließen. Zudem ist auf eine wirksame Erhöhung des Carsharings, sowie des Fuß- und Radverkehrs hin zu wirken.
  4. Es werden quantitative und qualitative Ziele sowie erforderliche Maßnahmen und Voraussetzungen benannt, die zur Errichtung multimodaler und intermodaler Verkehrsknoten zu schaffen sind. Für die folgenden Verkehrsknoten/Haltestellen erfolgen Machbarkeitsuntersuchungen:
    – S-Bahnhof Feuerbach
    – S-Bahnhof Bad Cannstatt
    – S-Bahnhof Vaihingen und
    – S-Bahnhaltepunkt Universität in Vaihingen (Campus 2030)
  5. Es wird die Ausweitung einer Angebotsverbesserung des Nachtangebots bei Buslinien an allen Wochentagen als Ziel in den NVP aufgenommen. Die späteste erstmalige Bedienung des heutigen Stands wird festgeschrieben. Die früheste letztmalige Bedienung wird von 23:30 Uhr auf 1:00 Uhr verlängert.
  6. Die Nachtbusfahrten sollen bei ihrer Fahrt zurück ins Zentrum als Zubringer in die Stadt genutzt werden. (vgl. Anmerkungen des NVBW S.6, Forderung 16)
  7. In Nachtzeiten soll – bis zur Umsetzung des erweiterten Nachtbusangebots eine Beförderung im Stadtgebiet durch Linientaxen, vorzugsweise Großtaxen in die Stadtteile ermöglicht werden.
  8. Nach Einführung des erweiterten Nachtbusangebots wird ein eingeschränktes “Linien-/Großtaxen-Angebot” ergänzend zum Nachtbusangebot für – dann noch zu definierende – abgelegene Stadtteile aufrechterhalten.
  9. Als Ziel wird festgehalten: Buslinien werden systematisch – auch zu Lasten von Fahrspuren des motorisierten Individualverkehrs – beschleunigt, indem ihnen Vorrangschaltungen an Ampeln zugewiesen, Bus-Kaps errichtet und gesonderte Busfahrspuren ausgewiesen werden.
  10. Im Sinne einer verbesserten Barrierefreiheit
  11. werden vernetzte Leitsysteme an Umsteigepunkten, insb. mittels taktiler Leitbahnen und Braille-/Prismen-Schrift an Handläufen angebracht;
  12. bei allen Umsteigehaltestellen wird eine elektronische Anzeigentafel (DFI-Anzeige) installiert und im Sinne einer durchgängigen Realisierung des 2-Sinne-Prinzips mit einer akustischen Informationsausgabe auf Anforderung ausgestattet;

c.         soll die neue Generation der SSB-Fahrscheinautomaten nach dem 2-Sinne-Prinzip funktionieren. Zusatzfunktionen wie Fahrplanauskünfte können akustisch und schriftlich ausgegeben werden, möglichst soll eine Sprachsteuerung eingesetzt werden.