Entwicklung des Mietengefüges bei SWSG-Neubauten auf Bestandsgrundstücken

In ihren Neubauzielen beabsichtigt die SWSG im Zeitraum von 2015-2019 den Baubeginn von 1641 Wohneinheiten (WE) zu realisieren. Für diese Neubauziele sollen 776 WE auf Bestandsgrundstücken abgerissen werden, um auf den dadurch zur Verdichtung frei werdenden Flächen Platz für 1147 WE zu schaffen. Von diesen neu
gebauten WE sollen dann ca. die Hälfte der WE als geförderte WE realisiert werden.
Um die in der Planung stehenden Gebiete wie der Hallschlag oder die Keltersiedlung in Stuttgart Zuffenhausen ist eine politische Diskussion entstanden. Um diese Diskussion zu versachlichen, fragen wir jetzt bei der Stadt als 100% Eigentümerin der SWSG an:

Wie sah im Jahre 2015 das Mietengefüge der zum Abriss vorgesehenen 776 WE aus?

  1. Wir bitten dabei um eine Aufschlüsselung des Mietengefüge analog der SWSG-Präsentation vom Juni 2016, in welcher nach Monatsmiete pro Quadratmeter und nach Monatsmiete je Wohnung differenziert wurde:

 

kleiner/gleich 5 Euro pro Quadratmeter

zwischen 5,01-7,00 Euro pro Quadratmeter

zwischen 7,01-8,50 Euro pro Quadratmeter

größer/gleich 8,51 Euro pro Quadratmeter

 

kleiner/gleich 300 Euro pro Wohnung

zwischen 301 – 450 Euro pro Wohnung

zwischen 451 – 600 Euro pro Wohnung

größer/gleich 601 Euro pro Wohnung

  1. Wie sieht das Mietengefüge nach diesen beiden Strukturkriterien eingegrenzt auf die Keltersiedlung aus?
  2. Mit welchem zukünftigen Mietengefüge plant die SWSG die 1147 WE auf ihren Bestandsgrundstücken und speziell in der Keltersiedlung? Für die ca. 50% nicht geförderten WE sind pauschal die Mietpreise von 2016 für ortsübliche Neuvermietungen anzusetzen.

Wir bitten um Beantwortung der Anfrage rechtzeitig vor den Beratungen über die SWSG-Wirtschaftspläne im WA im Herbst 2016.