Kommunales Wildtierverbot in Stuttgart

Die Verwaltung ruft den Sachverhalt als Tagesordnungspunkt im zuständigen beschließenden Ausschuss auf und bringt den folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart beschließt, dass kommunale Flächen – inklusive Festplatz Cannstatter Wasen – künftig nur noch an Zirkusbetriebe vermietet werden, die keine Tiere wildlebender Arten, sog. Wildtiere, mitführen. Hierunter fallen insbesondere antilopenartige Tiere, Bären, Elefanten, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Giraffen, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Großkatzen, Wölfe, Kängurus, Lamas, Vikunjas, Nashörner, Papageien, Primaten, Reptilien (Krokodile, Schlangen u.a.), Robben, Strauße, Wildformen von Rindern sowie Zebras. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt. Die Verwaltung legt hierzu einen Satzungsentwurf für eine Widmungsbeschränkung der entsprechenden öffentlichen Veranstaltungsplätze vor.

Begründung:

Wildtiere können in reisenden Zirkusbetrieben nicht tiergerecht gehalten werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat bereits 2010 mit der GRDrs 74/2010 einen ersten wegweisenden Beschluss gefasst. Der Bundesrat hat bereits 2003, 2011 und nochmals 2016 jeweils eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben gefasst. In seiner Entschließung vom 18. März 2016 stellt der Bundesrat ausführlich die Gründe dar, warum die Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren im Zirkus erhebliches Tierleid bedeutet. Die Bundesregierung teilte 2014 mit, dass im zuletzt erfassten Berichtsjahr 2011 insgesamt 895 amtstierärztliche Kontrollen in Zirkusbetrieben durchgeführt wurden. Dabei stellten die Veterinäre 409 Verstöße gegen die Haltungsanforderungen für Tiere fest – also bei fast jeder zweiten Kontrolle. In den Ländern Bayern und Berlin wurden in den letzten Jahren ebenfalls bei rund 50 % aller amtstierärztlichen Kontrollen in Zirkusbetrieben Missstände und Verstöße bei der Tierhaltung festgestellt. Einer repräsentativen FORSA-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 % der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten werden können. Zwei Drittel der Deutschen unterstützen repräsentativen Umfragen zufolge ein Wildtierverbot im Zirkus. 18 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Gründen des Tierschutzes bereits bestimmte Tierarten im Zirkus verboten. Auch unter dem Aspekt der Gewährleistung der Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist die Haltung exotischer Tiere im reisenden Zirkusbetrieb abzulehnen. Immer wieder brechen Tiere aus ihren Stallungen und Käfigen aus. Dabei werden häufig Menschen verletzt sowie Verkehr und Tiere gefährdet. Im Juni 2015 wurde im baden-württembergischen Buchen ein Passant von einem aus einem Zirkus ausgebrochen Elefant zu Tode gedrückt.

Über 50 Städte in Deutschland, wie beispielsweise Köln, Leipzig, Düsseldorf, Osnabrück, Rostock, Schwerin oder Heilbronn, haben bereits Verbote und Beschränkungen für reisende Zirkusbetriebe mit Wildtieren beschlossen.

Seit April 2016 ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts München rechtskräftig, welches die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots bestätigt. Das Verwaltungsgericht München sieht im kommunalen Wildtierverbot keinen Verstoß gegen die verfassungsmäßig geschützten Rechte der Berufs- und Kunstfreiheit oder des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs. In zweiter Instanz äußerte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und bestärkte die vorangegangene Entscheidung mit Hinweis auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Das Gericht betonte die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Ausgestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte. Die Entscheidung, Zirkusbetriebe mit Wildtieren abzulehnen, basierte dabei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zufolge maßgeblich auf der ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber Wildtieren in Zirkussen und negativen Erfahrungen mit anderen Zirkusbetrieben. Bezüglich des vielfach von Zirkusbetrieben angeführten Argumentes des Berufsverbotes äußerten sich der Bundesrat, die Bundesregierung und das Bundesjustizministerium pro Tierschutz.

Da unseres Wissens die Rechtskonformität in Frage steht, Zirkusunternehmen, die Wildtiere mit sich führen, kommunale Standflächen zu versagen, muss gegebenenfalls die Entwidmung von bisher als Veranstaltungsplätze genutzte Flächen durch eine rechtskonforme städtische Satzung rechtssicher gemacht werden.

Dejan Perc (SPD), Clarissa Seitz (Grüne), Christoph Ozasek (SÖS LINKE PluS)

Martin Körner (SPD), Andreas Winter (Grüne),  Hannes Rockenbauch (SÖS LINKE PluS)