Rechtsgrundlagen für Fahrverbote bei Feinstaub schaffen!

Mit dem gestern verkündeten Vergleich vor Gericht bremst die Landesregierung erneut beim Thema Feinstaub. „Das Thema Luftreinhaltung auszusitzen ist verantwortungslos! Die Landesregierung muss jetzt die Rechtsgrundlagen schaffen, damit ab dem 1. Januar 2018 Fahrverbote bei der Überschreitung der gesetzlichen Luftschadstoffgrenzwerte angeordnet und umgesetzt werden können“, fordert Christoph Ozasek, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS. Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung seien seitens der Landesregierung nicht erkennbar, das hat bereits das Verwaltungsgericht im zurückliegenden Verfahren zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgestellt. „Die Untätigkeit der Landesregierung grenzt an vorsätzliche Körperverletzung, die Gesundheitsgefahren von Feinstaub und Stickoxyden sind unbestreitbar“, so Ozasek weiter. Die Umwelt- und Gesundheitspolitik der neuen Landesregierung sei ein Totalausfall. Den gerichtlichen Vergleich nehme die Regierung nur pro forma an, den Inhalt des Vergleichs wolle man faktisch aber aushebeln, so Ozasek weiter.
Der Verkehrsminister solle seiner Ankündigung Taten folgen lassen, drohende Strafzahlungen lieber in bessere Nahverkehrsangebote zu investieren. „Wir brauchen in Stuttgart dringend die Wiedereinführung der Fahrzeugförderung für neue Stadtbahnen sowie ein Sonderprogramm zur Beschaffung von Linienbussen“, betont Christoph Ozasek. Zudem hebt der verkehrspolitische Sprecher die Bedeutung des Radverkehrs hervor: „Stuttgart hat sich zum Ziel gesetzt 20 Prozent Radverkehr bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Davon sind wir noch meilenweit entfernt. Auch hier sind Stadt und Land dringend aufgefordert die Radwegeinfrastruktur deutlich zu verbessern und Verkehrsflächen zulasten des Autoverkehrs umzuwidmen“, fordert Ozasek.