Praxisbeispiele der Direktwahl von Bezirksbeiräten/Ortschaftsräten in anderen Großstädten

Die Partizipation von Bürger_innen an politischen Entscheidungen ist ein elementarer Bestandteil der Demokratie. Wir wollen mehr Demokratie wagen und echte Bürgernähe praktizieren. In Stuttgart gibt es Stadtbezirke mit mehr als 50 000 Einwohnern und vielen Aufgaben, die von einem 60-köpfigen Gemeinderat nicht zu überschauen sind. Bislang haben die Bezirksbeiräte nur beratende Funktion und werden von ihren Parteien und dem Gemeinderat benannt. In Stuttgart wurden bereits gute Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt gemacht. Damit sich die Beteiligung der Bezirksbeiräte und der Bürger_innen jedoch nicht nur auf Absichtserklärungen und Empfehlungen an den Gemeinderat beschränkt, soll die Entscheidungsbefugnis der Bezirksbeiräte ausgebaut werden. Unserer Meinung nach ist die Direktwahl der Bezirksbeiräte hierzu ein wichtiger Schritt, der möglichst 2019 erstmals erfolgen sollte. Dieses Thema steht in Stuttgart bereits seit langem auf der Agenda. In einer Gemeinderatssitzung am 2.12.93 wurde die Direktwahl nur mit knapper Mehrheit abgelehnt und im Oktober 1998 die Entscheidung über eine etwaige Direktwahl der Bezirksbeiräte um eine weitere Wahlperiode von fünf Jahren verschoben. Bei einer Bürgerbefragung im Jahr 2002 hatten sich 59% aller Befragten für eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ausgesprochen.

Im Vorfeld einer Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeindeordnung Mitte des Jahres greifen wir das Thema nun erneut auf. Um die Kontroverse zu versachlichen, fragen wir, ob und wie andere Städten mit dem Thema Direktwahlen umgehen. Hierzu stellt die Verwaltung die Praxis der Direktwahl von Bezirksbeiräten oder auch von Ortschaftsräten aus anderen Städten vor. Dazu werden auch die damit einhergehenden Organisationsstrukturen und Entscheidungsbefugnisse der direkt Gewählten anhand von drei bis fünf Praxisbeispielen von Städten mit vergleichbarer Größe vorgestellt.

 

Wir fragen und bitten um die Erstellung einer Übersicht:

  1. In welchen vergleichbaren Großstädten gibt es Beispiele zu Direktwahlen der Bezirksvertreter_innen, gegebenenfalls auch über Baden-Württemberg hinaus?
  2. Wie sind die dortigen Erfahrungen?
  3. Wie viele Bezirksbeirät_innen werden pro Bezirk gewählt?
  4. Welche Aufgaben und Rechte haben die direkt gewählten Bezirksbeirät_innen?
  5. Welche Organisationsstruktur haben die einzelnen Bezirksverwaltungen?
  6. Welche Aufgabenteilung und Verantwortlichkeit zwischen Bezirksbeirat und Gemeinderat gibt es, welche haben sich bewährt?
  7. Verfügen die direkt gewählten Stadtteil-/Bezirksvertreter_innen über ein eigenes Budget und in welcher Höhe bewegt sich dies?
  8. Welche verwaltungsseitige Infrastruktur steht den Bezirksbeirät_innen zur Verfügung?
  9. Gibt es bezirksspezifische Verwaltungsabteilungen z.B. im Bereich der Stadt- und Sozialplanung?
  10. Wie werden die Bezirksvorsteher_innen in Städten mit Direktwahl des Bezirksbeirats bestimmt?

Wir beantragen:

Einen Bericht zum Thema im Verwaltungsausschuss spätestens auf der ersten Sitzung des VA nach der Sommerpause, also am 21.9.2016.

Hannes Rockenbauch, Thomas Adler, Laura Halding-Hoppenheit, Guntrun Müller-Enßlin, Christoph Ozasek, Luigi Pantisano, Stefan Urbat, Christian Walter