Erhaltungssatzung für die Gebäude der ehemaligen Hauptverwaltung der EnBW Stuttgart

Wir beantragen:

  1. Die Beratung und Abstimmung über eine punktuelle Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) BauGB für die beiden Gebäude der ehemaligen Hauptverwaltung der EnBW Stuttgart zwischen Kriegsberg-, Jäger-, Ossietzky- und Goethestraße.
  2. Der Punkt wird auf die Tagesordnung der UTA-Sitzung spätestens am 21. Juni 2016 genommen.

Begründung:
Die Gebäude der ehemaligen Hauptverwaltung der EnBW Stuttgart befinden sich auf einem städtischen Block zwischen der Kriegsberg- Jäger- Ossietzky- und Goethestraße und haben einen einzigartigen stadtbildprägenden Charakter. Auf dem nördlichen Teil des Grundstücks befindet sich das schwarze Backsteingebäude vom Stuttgarter Architekturbüro Lederer, Ragnarsdottir und Oei. Prägend für das Gebäude sind, neben der besonderen Architektur, die horizontalen weißen Fugen der Backsteine. Das Gebäude im südlichen Teil ist in den 60er-Jahren vom Stuttgarter Architekturbüro Kammerer & Belz gebaut worden und war insofern bemerkenswert, weil es zur Straße hin mit einer vollflächigen Glasfassade gebaut wurde.

Wir dürfen die Gestaltung unserer Stadt nicht weiter den Interessen von Investoren preisgeben, die nur darauf aus sind, eine Gewinnmaximierung zu erzielen. Wir haben als Stadt die Aufgabe, das bestehende Stadtbild an bedeutenden Stellen zu erhalten. Die ehemalige Hauptverwaltung der EnBW Stuttgart muss als Ganzes erhalten werden. Einen teilweise Abriss des südlichen Gebäudes von Kammerer & Belz, wie von Bürgermeister Pätzold angedeutet, lehnen wir ab.

Luigi Pantisano, Thomas Adler, Hannes Rockenbauch, Laura Halding-Hoppenheit, Guntrun Müller-Enßlin, Christoph Ozasek,  Stefan Urbat, Christian Walter