Antrag:
Bezirksbeirat Feuerbach fordert die DB AG auf, sich an ihre Zusagen zu halten, dass „Bäume, die im Zuge der Baumaßnahmen entfernt werden müssen, versetzt werden, soweit es möglich ist.“ (siehe Niederschrift über die Verhandlung des Bezirksbeirats Stuttgart Feuerbach vom 18.01.2011 Nr. 2). Im Zusammenhang mit der erforderlichen Verschiebung der Wendeschleife auf dem Bahnhofsvorplatz wird die betroffene Kastanie nicht gefällt, sondern mit der Wendeschleife versetzt.
Begründung:
Nach der Trauerweide wurde nicht nur die Robinie am Eingang der künftigen Personenunterführung gefällt, sondern auch die daneben stehende nächste Robinie. Diese Robinie war weder durch das eingeholte spezielle artenschutzrechtliche Gutachten und eine womöglich in diesem Zusammenhang erteilte Sondergenehmigung erfasst, noch der Personenunterführung überhaupt im Weg.
Sie stand in einem Bereich, der von der BE-Fläche IV ausdrücklich ausgenommen war, d.h. außerhalb des Bauzauns, wie alle Robinien dort. Für den Baumbestand an der neuen BE-Fläche IV war verfügt: Der Baumbestand ist gemäß dem gesetzlichen Minimierungsgebot der Eingriffsregelung so weit als möglich zu schonen und entsprechend DIN 18920 zu schützen.“ Eine entsprechende Zusage der Bahn ist im Planfeststellungsbeschluss festgehalten. Zur schonenden Behandlung zählt bspw., dass die beiden Bäume links und rechts des Krans nur etwas zurechtgeschnitten werden, damit sie dem Kran nicht im Wege stehen.
Die Fällung beider Robinien war nicht planfestgestellt.
Wenn im Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich zugesagt ist, dass die Bäume an der BE IV geschützt werden sollen, wieso hält sich die Bahn nicht daran?
Die Kastanie steht im Rondell steht noch.
Antragsteller:
Bezirksbeirat Roland Saur
Bezirksbeirat Jürgen Frank