Leerstand vermeiden – Flüchtlinge unterbringen!

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung legt umgehend, wie schon in verschiedenen Anträgen (siehe u.a. Antrag 350/2014) gefordert, einen Satzungsentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot zur Beratung in den Ausschüssen und zur Beschlussfassung im Gemeinderat vor. Ziel einer Zweckentfremdungssatzung ist es Leerstand zu vermeiden was auch für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen eine nachhaltige und langfristige Lösung darstellt.

Begründung:

Die Wohnraumsituation in Stuttgart wird zusehends angespannter. Durch den stetigen Wegfall von Sozialwohnungen und dem Fehlen eines städtischen Investitionsprogramms zum Bau von geförderten Wohnraum, sind besonders Menschen die in Notsituationen oder in finanziell prekären Verhältnissen leben von diesem erheblichen Wohnraummangel betroffen. Gleichzeitig stehen, wie vom Zensus 2011 festgestellt, tausende Wohnungen leer. Der herrschende Wohnraummangel ist nicht nur für die in Stuttgart lebende Bevölkerung ein erhebliches Problem, sondern auch für viele Neubürger_innen und Flüchtlinge.

Mit der GRDrs 423/2015 legt die Stadtverwaltung nun die vierte Beschlussvorlage zur Unterbringung von Flüchtlingen in Systembauten vor. Den 2015 und 2016 zusätzlich geflohenen und in Stuttgart angekommenen 3.600 Menschen eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten, ist für die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS nicht nur eine gesetzliche Aufgabe,  sondern zuallerst eine herausragende humanitäre Verantwortung. Auf den Bau von Systembauten kann in der aktuellen Situation, in die sich die Stadt Stuttgart durch die Auflösung vieler dezentraler Flüchtlingsunterkünfte in den 2000er Jahren selbst manövriert hat, nicht verzichtet werden. Daher stimmen wir dem Bau von Systembauten zu, sehen es aber als dringend notwendig an, dass die Stadtverwaltung komplementär dazu ein Konzept für eine nachhaltige und langfristige Lösung der Wohnraumproblematik vorlegt. Eine Satzung zur Zweckentfremdung muss daher umgehend im Gemeinderat vorgelegt werden.

Bei einigen der in der „Tranche 4“ vorgeschlagenen 11 Standorte zum Aufstellen von Systembauten verlässt die Stadtverwaltung den sogenannten „Stuttgarter Weg“ der vorsieht die ankommenden Flüchtlinge an Standorten unterzubringen, mit einer guten Anbindung an den ÖPNV, an die Nahversorgung und an das soziale Leben einer Nachbarschaft. Die geplante Entpachtung von Kleingärten in S-Feuerbach oder sehr eng beieinander stehenden Systembauten wie in S-Vaihingen sorgen zudem zusätzlich für sozialen Sprengstoff, der unbedingt vermieden werden muss. Die Verwaltung hat die Aufgabe diese Interessenkonflikte zu minimieren und damit den Nährboden für jegliche rassistische Stimmungsmache zu entziehen. Wir weigern uns auch grundsätzlich einer Logik zu folgen, die auch im Gemeinderat immer wieder geäußert wird, Flüchtlinge „schneller abzuschieben“ oder nach der sogenannten „Drittstaatenregelung“ sofort abzuweisen. Wir wollen, dass die schwer geprüften und zum Teil traumatisierten Menschen in Stuttgart langfristig eine Heimat finden können.

Die kriegerischen Auseinandersetzungen und die Flucht über das Mittelmeer von Afrika nach Europa werden in den nächsten Jahren nicht abnehmen, sondern zunehmen. Jetzt muss dringend mit einer vorausschauenden Planung umgesteuert werden, weil wir – nicht nur im Rhythmus der Zuweisungsprognosen – heute schon wissen, dass mehr Flüchtlinge zu uns kommen werden. Die Verwaltung kann damit ihre anzuerkennenden Anstrengungen, Flüchtlinge unterzubringen, gleichzeitig verbessern und damit auch noch Konflikte entschärfen.

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS

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