Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention schreitet voran: Im Schuljahr 2014/2015 wurden an Stuttgarter Schulen 713 Schüler inklusiv beschult, was ca. 35% aller Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch entspricht. Diesen Zuwachs begrüßen wir als Fraktion ausdrücklich – zeigt er doch deutlich, dass der Wunsch nach inklusiver Beschulung und einem regulären Ausbildungsweg groß ist. Durch die Schulgesetzänderung des Landes zum kommenden Schuljahr 2015/2016 dürfte die Zahl weiter steigen, denn dadurch ist den Eltern ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Regelschule garantiert. Wichtig ist nun, an den Schulen ein entsprechendes Raumprogramm mitzudenken und umzusetzen.
Weniger erfreulich stellt sich der Vorgang um die Besetzung des Behindertenbeauftragten der Stadt Stuttgart dar. Entgegen der Empfehlung der scheidenden Amtsinhaberin, des Inklusionsbeirats und namhafter Fachverbände wurde diese Stelle weder öffentlich ausgeschrieben noch hauptamtlich besetzt. Ein Antrag unserer Fraktion dazu ist mit zwei monatiger Verspätung im zuständigen Ausschuss behandelt worden, nur drei Tage bevor der neue, von OB Kuhn selbst ausgewählte, Behindertenbeauftragte seine Stelle antritt. Dies ist unverständlich und setzt auch ein schlechtes Signal an die anderen Kreise im Land: Wenn selbst die LHS keinen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten braucht, wieso sollten dann die Land- und Stadtkreise einen solchen einsetzen? Auch stellt sich die Frage, ob es eine gelebte Inklusion nicht gebieten würde, auf dieser Stelle einen Menschen mit dem Erfahrungshintergrund einer eigenen Behinderung einzusetzen? Leider wird die LHS an diesem Punkt ihrer Vorbildrolle keineswegs gerecht – was wir ausdrücklich bedauern.