Anpassung kommunaler Vergaberichtlinien

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ANTRAG

Text der Anfrage bzw. Antrages:

Immer wieder tauchen Daten und Informationen, die unter den Datenschutz fallen, in der Öffentlichkeit auf. Mal ist es menschliches Versagen, mal ein technisches Problem, aber leider häufen sich die Fälle, in denen Informationen durch Unternehmen an Dritte weitergegeben werden. Um letzterem entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Inneres im April 2014 den so genannten “No-Spy-Erlass” beschlossen, der bereits im Vergabeverfahren von den Bietern eine Erklärung einfordert, die heimliche Abflüsse schützenswerter Informationen z.B. an ausländische Nachrichtendienste ausschließt.

Weil solche heimlichen Abflüsse kaum nachweisbar sind, wurden die entsprechenden ergänzenden Klauseln so ausgestaltet, dass eine Beweiserleichterung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland eintritt. Für die Ablehnung eines Bieters bzw. für eine Kündigung des Vertrages soll es ausreichen, dass nachgewiesen wird, dass der Bieter einer rechtlichen Verpflichtung zur Weitergabe von vertraulichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen an Dritte unterliegt.

Außerdem verpflichtet die Klausel auch zur Offenlegung nachträglicher Veränderungen der Situation nach Abgabe der Eigenerklärung, bzw. nach Vertragsschluss. Ausgenommen sind dabei bestimmte Offenlegungspflichten z. B. gegenüber Finanzbehörden, der Börsenaufsicht oder Regulierungsbehörden.

Nur wenn dieser auf Bundesebene geltende Erlass auch auf landes- und kommunaler Ebene konsequent eingesetzt wird, kann die Gefahr der Weitergabe von Daten – wie in jüngster Zeit in erschreckendem Maße erfolgt – weitestgehend eingeschränkt werden.

Wir beantragen daher:

Der Gemeinderat der LHS beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und in welchem Umfang es möglich ist, bei der kommunalen Vergabe von Aufträgen, die in Zusammenhang mit schützenswerten Informationen stehen, gemäß dem Bundesministerium für Inneres, eine entsprechende No-Spy-Klausel in den Vertragsbedingungen aufzunehmen.

Begründung:

Unzuverlässige Auftragnehmer gefährden bzw. unterlaufen gleichermaßen den Schutz personenbezogener Daten als auch von nicht-öffentlichen Auftragsdetails und städtischen Informationen. Um dem zu begegnen, müssen die Vergaberichtlinien so angepasst werden, dass der nötige Schutz von Informationen sichergestellt wird. Insbesondere die Länder der five-eyes (USA, Kanada, UK, Australien, Neuseeland) bieten sozusagen die Garantie, dass Anbieter aus ihnen an ihre Geheimdienste nach Belieben Daten ausleiten, was sogar Firmen/Anbietern aus anderen Ländern schaden kann und die Gremien der Stadt anfällig für gezielte Manipulationen macht, wie sie z.B. vom britischen GCHQ schon vorgenommen wurden.

Fraktionsantrag