Gutachten zu Rosenstein

Stadtentwicklung

Unsere Bedenken hinsichtlich der Planung des Rosensteinviertels haben offenbar den Oberbürgermeister nicht sonderlich beeindruckt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat schon vor geraumer Zeit festgestellt, dass das Gelände am Rosenstein, dass im Fall der Fertigstellung von Stuttgart 21 frei würde, zuerst in einem Endwidmungsverfahren nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz entwidmet werden muss. So, wie es aussieht, genügen da Vorhaben, wie z.B. alle zwei Wochen einen Dampfzug zu Vergnügungsfahrten auf der alten Trasse fahren zu lassen, um eine Endwidmung zu verhindern. Dann kann die Stadt Ihre städtebaulichen Ziele vergessen und die Bürgerbeteiligung fürs Rosensteinviertel ist für die Katz. Das geht beim OB offenbar zum einen Ohr hinein und zum anderen hinaus. Jetzt sollen die Weichen für eine Bürgerbeteiligung gestellt werden, indem man die Rahmenbedingungen ausschreibt. Wir haben deshalb den Antrag gestellt, den OB zu beauftragen, jetzt erst einmal ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, inwiefern da überhaupt geplant werden kann.. Im Übrigen: Die wahren Probleme der Stadt, den Klimawandel in den Griff zu bekommen, die Investorenabhängigkeit der Stadtentwicklung zu beenden, die löst man nicht am Rosenstein. Dazu braucht es eine Verständigung darüber, wie sich die Stadt entwickeln, wie eine Bürgerbeteiligung mit entscheiden soll, und nicht die Bürger nur konsultiert werden, darüber, was die Verwaltung, was ein Investor vor hat, und wo sie dann ein bisschen Kritik üben dürfen. Darüber wollen beraten. Zuvor aber muss überhaupt klar sein, ob wir uns da kein Wunschkonzert vormachen. Oder gar nur beschäftigt werden.