Antrag vom 05.02.2015 Nr. 34/2015
Nachdem im Rathaus unsere Bedenken wegen der rechtlichen Unsicherheit einer möglichen Bebauung des Rosensteins auf den Oberbürgermeister keinen Eindruck macht – er will jetzt die Bürger beteiligen an der Planung für den Rosenstein – und nachdem der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags vor Jahren bereits zum Schluss gekommen war, dass ein Entwidmungsverfahren notwendig sei, beantragen wir:
Der Oberbürgermeister gibt ein Rechtsgutachten in Auftrag, das prüfen soll, ob erst nach Paragraph 11 Allgemeines Eisenbahngesetz ein Entwidmungsverfahren eingeleitet werden muss und welche Voraussetzung ein Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIV) erbringen muss, um die alte Trasse zu erhalten und zu befahren.