Ergänzung der Ausnahme beim „Fütterungsverbot von Tauben in der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart zur Abwehr der von Tauben- und Wasservögeln ausgehenden Gefahren“
Wir beantragen: Die „Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart zur Abwehr von Tauben- und Wasservögeln ausgehenden Gefahren“[…]
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