Begründung:
Die Fristen für die mögliche Ausübung von Vorkaufsrechten müssen grundsätzlich verlängert werden, da die im Bundesgesetz vorgesehenen zwei Monate ein generelles Problem sind. Jedes Verfahren wird mit diesen Fristen zu einem Kampf gegen Uhr. Ganz besonders problematisch sind diese Fristen während der aktuellen Corona-Pandemie, da öffentliche Einrichtungen derzeit überwiegend mit der Organisation von Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr befasst sind und die Kommunikation zwischen Referaten durch Homeoffice und ausgedünnter Personalkapazität durch Krankheitsausfall stark erschwert ist. Der Sicherung städtischer Handlungsspielräume in Milieuschutzgebieten muss aber sehr hohe Priorität eingeräumt werden, damit Optionen für bezahlbares Wohnen und Stadtentwicklung jetzt nicht auf lange Sicht verbaut werden. Neben dem zweifellos erforderlichen Corona-Krisenmanagement müssen daher gezielt personelle Kapazitäten in den betreffenden Ämtern vorgehalten werden, um zu gewährleisten, dass – trotz der aktuell erschwerten Arbeitsbedingungen – die engen Fristen von zwei Monaten eingehalten werden können.
Mittel- und langfristig ist es dringend erforderlich, dass per Bundesgesetzgebung die Fristen deutlich verlängert werden.
Daher beantragen wir:
Die Stadtverwaltung gewährleistet durch eine gezielte Personaleinsatzplanung im Stadtplanungsamt, Baurechtsamt und im Amt für Liegenschaften und Wohnen, dass ausreichende personelle Kapazitäten zur Bearbeitung von Vorkaufsrechten vorhanden sind.