Wir beantragen:
- Der Gemeinderat bittet die Untere Baurechtsbehörde, ein fehlendes öffentliches Interesse an den 652 Stellplatzbaulasten auf den Grundstück Esslinger Straße 1 festzustellen, mit dem Ziel, die bestehenden Baulasten aufzuheben.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Aufhebungsvertrag mit der Firma E. Breuninger GmbH & Co für das Erbbaurechtsgrundstück Esslinger Straße 1 auszuhandeln, mit dem Ziel, das Areal vollständig in das Eigentum und die Entwicklungshoheit der Stadt zu überführen.
- Bis zum Abschluss der in diesem Änderungsantrag unter Beschlusspunkt 1 und 2 formulierten Verfahrensschritte wird der Grundsatzbeschluss „Haus für Film und Medien“ ergebnisoffen fortgeführt.
Begründung:
Mit der Neuentwicklung des Areals Esslinger Straße 1 könnten vielfältige strategische Ziele der Stadt Stuttgart aktiv verfolgt werden. Die Lage des Areals ist prädestiniert dafür, zentrenrelevante Funktionen aufzunehmen oder Bedarfe der Verwaltung abzubilden (Stichwort: „Technisches Rathaus“). Wir sehen durch die auf dem Areal liegenden Baulasten und die in der Vorlage formulierte ausschließliche Entwicklungsmöglichkeit in Zusammenarbeit mit dem bis Ende 2028 Erbbaurechtsbegünstigten Breuninger (…“kann eine Entwicklung nur zusammen mit der Firma Breuninger (…) erfolgen.“) eine nicht zielführende Vorfestlegung. Diese Prämissen, insbesondere die eines „notwendigen Ersatzneubaus für das Breuninger Parkhaus“, auszuräumen, würde die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt auf der Entwicklungsfläche maximieren.
Denn hier besteht, in Verbindung mit dem städtebaulichen Wettbewerb auf der B14, eine seltene Chance, die Quartierskante neu zu entwickeln und ein urbanes, gemischt genutztes Innenstadtquartier zu schaffen. Eine Parkhausfunktion könnte einen erheblichen Zielkonflikt darstellen, vor allem, da die neu entwickelten Parkierungsflächen unter dem Dorotheenquartier nicht ausgelastet sind, und das Ziel, den Autoverkehr auf der Achse B14 zu halbieren, politisch als Maßgabe formuliert ist.