Luftreinhalteplan – Rechtsbruch beenden (Änderungsantrag zu GRDrs 270/2019)

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Maßnahmen der Stellungnahme der Stadt Stuttgart der 3. Fortschreibung des Lufreinhalteplans vom Land übernommen wurden.
  2. Die Stadt und die SSB legen Pläne vor, wie eine durchgehende Busspur für den Schnellbus X1 realisiert werden kann.
  3. Die Verwaltung legt dar, wie mittels Pförtnerampeln die Verkehrsmenge im Stuttgarter Kessel um zehn Prozent herunterdosiert wird, damit die Maßnahme M13 des Luftreinhalteplans wirkt.
  4. Der Gemeinderat lehnt die Ergänzung zur Dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart als explizit rechtswidrig ab, da sie lediglich streckenbezogene Fahrverbote für Kfz mit der Abgasnorm Euro-5-Diesel beinhaltet. Die Kanzlei Gleiss Lutz stellte jüngst klar: „Aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Bundesverwaltungsgerichts steht nämlich rechtskräftig fest, dass ein Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel für die gesamte Umweltzone festgelegt werden muss.“
  5. Der Gemeinderat setzt sich beim Land für die sofortige Umsetzung einer Luftreinhalteabgabe im Luftreinhalteplan ein, mit der die Finanzierung des 365-Euro-Jahrestickets finanziert wird. Dies kann ohne Gesetzesänderung unverzüglich geschehen.

Darüber hinaus fordern wir:

  1. Die sofortige Umsetzung eines 365-Euro-Jahres-Tickets für alle Stuttgarter_innen
  2. Auf allen Straßen im Stuttgarter Stadtgebiet gilt ab sofort die Höchstgeschwindigkeit Tempo 30
  3. An allen Hauptradrouten werden alle straßenbegleitenden Parkplätze entfernt
  4. Ein sofortiges SUV-Verkehrsverbot für Stuttgart.

Begründung:

Seit dem Jahr 2005 gelten die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) verbindlich, seit 2010 die Grenzwerte für Stickoxide (NOx). Seither herrscht in Stuttgart ein rechtswidriger Zustand, der zehntausende Menschen einer gesundheitlichen Schädigung aussetzt. Dieser Zustand wird seitens der Landesregierung mindestens billigend in Kauf genommen. Sämtliche Gerichtsverfahren von Privatklägern und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Land Baden-Württemberg seitdem verloren, alle Luftreinhaltepläne sind vor Gericht krachend gescheitert. Zu keinem Zeitpunkt hat die Landregierung Baden-Württemberg Maßnahmen ergriffen, den Schutz der Gesundheit der Menschen in Stuttgart zu gewährleisten. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 wurde in letzter Instanz deutlich gemacht, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Gesundheitsschutz sicherzustellen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde in allen wesentlichen Aussagen bestätigt. Die Kritik an der Haltung der Landesregierung wurde schon vor einem Jahr deutlich, als der vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht an die Adresse des Landes sagte: „Jede Argumentation läuft bei Ihnen darauf hinaus, dass sie gar nichts machen.“

Auch bei der Frage der Fahrverbote war das Gericht in der mündlichen Verhandlung unmissverständlich, als es gegenüber der Landesregierung schlussfolgerte: „Mit den temporären Beschränkungen halten Sie die Grenzwerte nicht ein. Sie können niemanden schutzlos stellen. Sie kommen immer zu dem Schluss: Im Moment kann man leider gar nichts machen“. Auch zu der räumlichen Ausdehnung eines Fahrverbots war das Gericht mehr als deutlich: „Ganzjährige Fahrverbote können auf den Regierungsbezirk Stuttgart ausgeweitet werden.“

Diese Ansicht vertritt auch die von der Stadt beauftragte Kanzlei Gleiss Lutz, die unmissverständlich formulieren: „Aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Bundesverwaltungsgerichts steht nämlich rechtskräftig fest, dass ein Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel für die gesamte Umweltzone festgelegt werden muss“. Es ist jetzt dringend geboten, dem fortlaufenden vorsätzlichen Rechtsbruch ein Ende zu setzen und sofort wirksame Maßnahmen zu ergreifen.