Direkte Demokratie stärken! Leitlinie für Bürgerbeteiligung anpassen: Rechtsgutachten vor Unterschriftensammlung

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart verpflichtet sich künftig, die Fragestellungen von Bürgerbegehren vor der Unterschriftensammlung – wenn ein entsprechendes Quorum von 1000 Unterschriften eingereicht wird – auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und die Initiator_innen dabei zu unterstützen, eine rechtssichere Fragestellung für ein Bürgerbegehren zu erarbeiten.
  2. Die Stadt Stuttgart fordert das Land auf, die Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren von Seiten der Verwaltung – unter Berücksichtigung eines entsprechenden Quorums – verpflichtend vorgenommen wird, bevor die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren beginnt.

Begründung:

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Bürgerbegehren an Formalitäten scheitert – beim Radentscheid waren es im Dezember 2018 über 35 000 Personen, die nachdrücklich für einen Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur unterschrieben haben. Nach dem heutigen Verfahren läuft jedes Bürgerbegehren Gefahr, an formalrechtlichen Fehlern zu scheitern. Einerseits heißt es zwar in der Fachliteratur und in Gerichtsentscheidungen, Bürgerbegehren seien wohlwollend auszulegen.“ An ein Bürgerbegehren dürften „keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden“, so formulierte es der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Urteil vom 13. Juni 2018. Sollte dennoch etwas schiefgehen, besteht die Möglichkeit, kleine Fehler im Bürgerbegehren nachträglich auszubügeln, damit ein rechtskonformer Bürgerentscheid zustande kommen kann: „Die Gemeindevertretung ist nur berechtigt, sprachliche und formale Unstimmigkeiten in der Antragsformulierung zu beseitigen, nicht aber die Fragestellung inhaltlich zu ändern (…)“, zitiert die von der Stadt Stuttgart beauftragte Kanzlei ein Standardwerk der juristischen Fachliteratur. Dennoch fanden findige Juristen beim Radentscheid Fehler über Fehler, die teilweise unbegründet, teils nicht nachvollziehbar sind.

Um dies in Zukunft zu vermeiden, sollte eine rechtliche Prüfung vor der Unterschriftensammlung stattfinden. Ein entsprechendes Quorum kann die Stadt berechtigterweise verlangen, damit die Ernsthaftigkeit eines Bürgerbegehrens glaubhaft gemacht werden kann. Hier können die „Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart“ als Vorbild dienen: Ein sogenannter Quorumsantrag muss mindestens 1000 Unterschriften beinhalten – ist dieser gestellt, wird die Stadt verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Fragestellung zu prüfen und mit den Initiator_innen eine rechtssichere Fragestellung zu erarbeiten.

Direkte Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Unterzeichner_innen sichergehen können, dass ihre Unterschrift auch zu einem Bürgerentscheid führen kann und nicht jedes Mal an mehr oder weniger berechtigten formellen Fehlern scheitert.

Verfahrenshinweis:

Wir wünschen, den Antrag im Zuge der Abstimmung zum Radentscheid abstimmen zu lassen.