„In Stuttgart sind genug Bürgerbegehren an formaljuristischen Dingen gescheitert – es wird Zeit, dass Konsequenzen gezogen werden“, erläutert Hannes Rockenbauch, Fraktionssprecher von SÖS LINKE PluS den Antrag seiner Fraktionsgemeinschaft. „Die Stadt soll erst die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens prüfen, bevor die Unterschriften gesammelt werden“, so Rockenbauch weiter. „Eine solche Umkehr würde die direkte Demokratie stärken“, ergänzt Stefan Urbat, der für die Fraktionsgemeinschaft für die Themen Transparenz und Beteiligung vertritt. „Die Unterzeichner_innen hätten die Sicherheit, dass ihre Unterschrift zu einem Bürgerentscheid führen kann und damit direkt auch die Verwaltung verpflichtet, das Bürgerbegehren umzusetzen“, so Urbat weiter.
„Es wird jetzt Zeit, dass dieser Fehler korrigiert wird, das Land soll auch die Gemeindeordnung entsprechend anpassen, damit die direkte Demokratie in ganz Baden-Württemberg gestärkt wird“, fordert Hannes Rockenbauch. „Bisher haben wir recht viel informelle Bürgerbeteiligung – wir wollen aber echte Mitbestimmung durch die Bevölkerung“, so Urbat abschließend.