Wir beantragen:
- Die Verwaltung legt innerhalb der nächsten zwei Wochen die Antwort auf Antrag und Anfrage vor „Grundstücksverkäufe von der Bahn an die Stadt – wie hoch sind die Strafzinsen?“ (Nr. 49/2018)
Wir fragen:
- Beabsichtigt die Bahn die nächste Kostenexplosion bei Stuttgart 21 noch vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 zu veröffentlichen?
Begründung:
Das Milliardenprojekt Stuttgart 21 ist mehrfach sowohl hinsichtlich des Zeitplans als auch der Kosten entgleist. Notdürftige Ergänzungen, um ein Minimum an Kapazität und Fahrbetrieb erreichen zu können, werden aus den Projektkosten herausgerechnet (so etwa die Strafzinsen aus Antrag Nr. 49/2018, die große Wendlinger Kurve, ein Nordkreuz und viele andere Begleitmaßnahmen) – und trotzdem deutet sich erneut an, dass die veranschlagten 8,2 Milliarden Euro für das Infrastruktur-Rückbauprojekt nicht ausreichen. Laut Zeitungsbericht (Stuttgarter Zeitung, 25.01.2019) sind laut aktueller Kostenprognose der Projektgesellschaft Stuttgart Ulm GmbH noch 11 Millionen Euro frei. In der Vergangenheit sind die Projektbetreiber nicht mit tragfähigen Kostenprognosen in Erscheinung getreten – und auch die sparsame Verwendung von öffentlichen Geldern war in der Vergangenheit nicht die Spezialdisziplin der Bahn und ihrer Projektpartner.