Zielbeschluss lebenswerte Stadt unterstützen – wertvolle Flächen sparen, öffentlichen Raum aufwerten

Wir beantragen gemeinsam mit Grünen und SPD:

  1. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt und Technik über rechtliche Möglichkeiten, dass innerhalb des Geltungsbereichs des Zielbeschlusses „Lebenswerte Stadt für Alle!“ auf die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen verzichtet werden kann.
  2. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat im Vorgriff der Fortschreibung der „Stadtkernziele“ vor, wie die Parkierung künftig seitens der Ämter im Gebiet der City mittels der Bauleitplanung und der Instrumente des Bau- und Ordnungsrechts gesteuert wird, um dem Zielbeschluss Rechnung zu tragen.

Begründung:

Mit dem Zielbeschluss „Eine lebenswerte Stadt für alle!“ macht sich Stuttgart auf den Weg, die City zu einem menschenfreundlichen Raum umzugestalten und eine kompakte Stadt der kurzen Wege zu schaffen. Die City als Aushängeschild Stuttgarts, mit ihrer Konzentration auf Kultur, Handel und öffentlichen Einrichtungen soll künftig aus der Perspektive von ÖPNV-Nutzer_innen, zu Fuß Gehenden und Radfahrenden entwickelt werden.

Die nach Landesbauordnung herzustellenden Kfz-Stellplätze sind üblicherweise im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens beim Baurechtsamt nachzuweisen. Gerade in der engen Innenstadt mit wenigen Flächen ist die Herstellung von baurechtlich notwendigen Stellplätzen mit einem hohen Aufwand verbunden, dies zeigt sich gerade bei aktuellen Neubauvorhaben. Hinzu kommt, dass die Zufahrten der Tiefgaragen immer eine Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes mit sich bringen und nicht gerade die Qualität dort heben. Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist aber gerade in der Innenstadt ein wichtiger Faktor.

Durch den Verzicht auf die Herstellung zusätzlicher Kfz-Stellplätze entstehen grundsätzlich vielfältige Vorteile:

  1. Die Bauproduktionskosten können verringert werden.
  2. Zufahrtsstraßen können entfallen und so eine Fußgängerzone ohne regelmäßige Befahrung durch Anwohner hergestellt werden.
  3. Unattraktive Abfahrten in Tiefgaragen oder ebenerdige Garageneinfahrten würden vermieden, die stadtgestalterisch nachteilig sind und immer Konflikte mit zu Fuß Gehenden nach sich ziehen.
  4. Unschöne Hinter- und Innenhofsituationen würden nicht mehr entstehen. Stattdessen können hier hochwertige Aufenthaltsräume geschaffen werden.

Wir beantragen:
Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt und Technik über rechtliche Möglichkeiten, dass innerhalb des Geltungsbereichs des Zielbeschlusses „Lebenswerte Stadt für Alle!“ auf die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen verzichtet werden kann.
Die Verwaltung legt dem Gemeinderat im Vorgriff der Fortschreibung der „Stadtkernziele“ vor, wie die Parkierung künftig seitens der Ämter im Gebiet der City mittels der Bauleitplanung und der Instrumente des Bau- und Ordnungsrechts gesteuert wird, um dem Zielbeschluss Rechnung zu tragen.
Begründung:
Mit dem Zielbeschluss „Eine lebenswerte Stadt für alle!“ macht sich Stuttgart auf den Weg, die City zu einem menschenfreundlichen Raum umzugestalten und eine kompakte Stadt der kurzen Wege zu schaffen. Die City als Aushängeschild Stuttgarts, mit ihrer Konzentration auf Kultur, Handel und öffentlichen Einrichtungen soll künftig aus der Perspektive von ÖPNV-Nutzer_innen, zu Fuß Gehenden und Radfahrenden entwickelt werden.
Die nach Landesbauordnung herzustellenden Kfz-Stellplätze sind üblicherweise im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens beim Baurechtsamt nachzuweisen. Gerade in der engen Innenstadt mit wenigen Flächen ist die Herstellung von baurechtlich notwendigen Stellplätzen mit einem hohen Aufwand verbunden, dies zeigt sich gerade bei aktuellen Neubauvorhaben. Hinzu kommt, dass die Zufahrten der Tiefgaragen immer eine Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes mit sich bringen und nicht gerade die Qualität dort heben. Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist aber gerade in der Innenstadt ein wichtiger Faktor.
Durch den Verzicht auf die Herstellung zusätzlicher Kfz-Stellplätze entstehen grundsätzlich vielfältige Vorteile:
Die Bauproduktionskosten können verringert werden.
Zufahrtsstraßen können entfallen und so eine Fußgängerzone ohne regelmäßige Befahrung durch Anwohner hergestellt werden.
Unattraktive Abfahrten in Tiefgaragen oder ebenerdige Garageneinfahrten würden vermieden, die stadtgestalterisch nachteilig sind und immer Konflikte mit zu Fuß Gehenden nach sich ziehen.
Unschöne Hinter- und Innenhofsituationen würden nicht mehr entstehen. Stattdessen können hier hochwertige Aufenthaltsräume geschaffen werden.