Zulassungsrichtlinien für das Stuttgarter Frühlingsfest und das Cannstatter Volksfest anpassen – „Historisches Volksfest“ bei Wiederholung auf den Cannstatter Wasen verlegen

Wir beantragen:

1.   Die Zulassungsrichtlinien für das Stuttgarter Frühlingsfest, das Cannstatter Volksfest und darüberhinaus für das Historische Volksfest werden unter Punkt „3. Ausschluss vom Vergabeverfahren“ um den Unterpunkt 3.10 folgendermaßen ergänzt: „Bewerber*innen, die rassistische, sexistische, homo- und transphobe, gewaltverherrlichende sowie andere menschenfeindliche Inhalte wie Parolen und Bilder auf ihren Fahr- und Schaugeschäften und Pavillons darstellen oder entsprechende Produkte verbreiten oder verkaufen.“

2.   Das sogenannte „Historische Volksfest“ wird bei einer möglichen Wiederholung auf den Cannstatter Wasen verlegt und findet nicht erneut auf dem Schlossplatz statt.

3.   Die Stadt gewährt keine finanziellen Zuschüsse für die Durchführung des Historischen Volksfestes im Falle einer Wiederholung.

4.   Über das „Historische Volksfest“ wird in geeigneter Form aufgeklärt und der jeweilige historische Kontext der Fahr- und Schaugeschäfte erläutert. Ziel ist die Aufklärung über die Folgen der Monarchie wie Armut in der Bevölkerung. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Zeit der Kolonialkriege und die rassistischen Völkerschauen gelegt werden. 

Begründung:

Das „Historische Volksfest“ fand im Jahr 2018 erstmals auf dem Stuttgarter Schlossplatz anlässlich des 200jährigen Jubiläums des Stuttgarter Volksfestes statt. In der Stuttgarter Presse war zu lesen, dass es aufgrund der positiven Resonanz nun Überlegungen gibt, das historische Volksfest jährlich zu wiederholen. Gleichzeitig fordert die CDU-Gemeinderatsfraktion, dass dieses Fest dann wieder auf dem Schlossplatz stattfinden soll und nicht auf dem Wasen.

Wir lehnen eine Wiederholung des „Historischen Volksfest“ auf dem Stuttgarter Schlossplatz ab. Der Schlossplatz wird heute schon fast ganzjährig kommerziell bespielt und eine freie Nutzung durch die Bürger*innen ist kaum noch möglich. Der Schlossplatz sollte allen Bürger*innen gehören, auch denen die diesen zum verweilen, sitzen, liegen und spielen nutzen.

Bei einem „Historischen Volksfest“ erachten wir es als wichtig, dass auch der jeweilige historische Kontext dargelegt wird und dabei auch die weniger schönen Seiten einer solches Volksfestes vermittelt werden. Auf dem Fest im letzten Jahr wurde beispielsweise mit militärischen Gebräuchen Stuttgarter Adligen der damaligen Zeit gehuldigt, allerdings ohne die Schattenseiten und Auswirkungen dieser Zeit zu beleuchten wie der damals herrschenden Armut in der Gesellschaft oder dem deutschen Kolonialismus. 

Die heute auf dem Schlossplatz ausgestellten Schau- und Fahrgeschäfte wurden in früheren Zeiten neben rassistischen Völkerschauen genutzt. Während weiße und deutsche Kinder auf dem Karussell Spaß hatten, wurden Schwarze Menschen wie Tiere in einem Zoo ausgestellt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass beim Historischen Volksfest im letzten Jahr auf der Front des Schaustellerwagen mit dem Namen „Ein Land des Lächelns“ mehrere Schwarze Menschen als Sklaven dargestellt wurden, die mit verzerrt und lächelnd dargestellten Gesichtern beispielsweise eine weiße Frau bedienen. Dieser Wagen mit eindeutig rassistischen Stereotypen stand mitten auf der Königstraße vor dem Kunstmuseum. 

Im Jahr 2019 sollten rassistische, sexistische, homo- und transphobe sowie menschenverachtende Darstellungen bei einem solchen Fest nicht mehr gezeigt werden. Damit das auch in Zukunft nicht mehr möglich ist, sollte ein entsprechender Passus in den Zulassungsrichtlinien aufgenommen werden.