SÖS-LINKE-PluS beantragt:
- SIM kommt künftig zur Anwendung, sobald 10 Prozent der, durch neu geschaffenes Baurecht entstehenden, Grundstückswertsteigerung beim Planungsbegünstigten verbleibt.
- Die Quote Wohnungsbau an der Bruttogeschossfläche wird von 20 Prozent auf 50 Prozent erhöht.
- Dem Zielbeschluss zur Erhöhung des städtischen Wohnungsbestands auf 30.000 Wohnungen folgend, wird in SIM festgelegt, dass seitens des Planungsbegünstigten der Stadt bzw. der SWSG ein Vorkaufsrecht zu sichern ist für Wohneinheiten in der Größenordnung von 30 Prozent der geschaffenen Wohnfläche.
Die Verwaltung definiert für diese Wohnungen, welche Grenzen für die Bauproduktionskosten pro Quadratmeter gesetzt werden und sie macht Vorgaben hinsichtlich Bündelung der Wohnungen, ihrer Ausstattung und den Wohnungstypenmix. - Die Quote des geförderten Wohnungsbaus an der gesamten für Wohnungsbau festgesetzten Fläche wird auf 50 Prozent erhöht.
- Der Anteil von Sozialmietwohnungen (SMW) am Anteil der geförderten Wohnungen beträgt 70 Prozent, der Anteil für MME 30 Prozent. Der Anteil Förderung für PWE entfällt.
- Die Option „Ersatzmaßnahmen“ im Radius von 1000 Metern entfällt.
- Es wird beim Amt für Liegenschaften und Wohnen ein anonymisiertes Vorschlagsverfahren zur Auswahl der Mieter durch Wohnungseigentümer erprobt, das die diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe sichert. Dabei sind z.B. Informationen, die für ein Mietverhältnis unerheblich sind, auszublenden.
Begründung:
Die bisherige Wohnungspolitik der Stadt trägt nicht dazu bei, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Rund 100.000 Mieterhaushalte hätten Anspruch auf eine mietpreisgebundene Wohnung, 85 Prozent der Stuttgarter der Anspruchsberechtigten gehen jedoch leer aus. Wenn nicht auf wirksamere Maßnahmen umgesteuert wird, wird es bis 2024 nicht nennenswert mehr mietpreisgebundene (Sozial-)Wohnungen geben als heute.
Die GRDrs 738/2018 begründet die dort vorgeschlagenen Fortschreibungen der SIM-Konditionen damit, dass „der Stadt in dieser Situation die Aufgabe zukommt, mehr noch als bisher, für die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums zu sorgen“ und stellt fest, dass bei SMW der „größte Nachfragebedarf besteht“.
Die vorgeschlagenen Veränderungen in GRDrs 738/2018 gehen jedoch nicht weit genug, um einen signifikanten Beitrag zur Erreichung dieses selbstgesteckten Ziels leisten zu können und sollen deshalb wie beantragt verändert werden.
Die beantragten Änderungen leisten darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag, die Stadt mieten- und wohnungspolitisch handlungsfähig zu machen, wo die Defizite sozialer Wohnungsversorgung besonders gravierend sind: für Eltern mit Kindern in Sozialpensionen, für Personal- und AzuBi-Wohnraum zur Attraktivierung des Arbeitgebers Stadt, für barrierefreie Wohnraumversorgung für Menschen mit Handicap und Pflegebedürftige.