Zeit war reichlich gegeben, um Fahrverbote zu umgehen. Seit den Jahren 2005 und 2010 gelten die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide – Stuttgart hat es geschafft, diese Grenzen Jahr für Jahr zu reißen. Diese unterlassene Hilfeleistung ist jetzt erneut gerichtlich festgestellt worden. Dabei hatten die Verwaltungsrichter lange Zeit sehr viel Geduld mit Stadt und Land was die Luftreinhaltepläne angeht. Seit Februar ist jetzt endgültig geklärt, was das Land zu tun hat: Leipzig hat geurteilt, dass die Grenzwerte in Stuttgart schnellstmöglich eingehalten werden müssen. Dafür sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sprich: Fahrverbote in der Umweltzone. Soll heißen: es gibt keinen politischen Ermessensspielraum mehr – auch wenn alle anderen Fraktionen und Gruppierungen und der OB im Gemeinderat so tun, als gäbe es diesen noch.
Der aktuelle Entwurf des Luftreinhalteplans beinhaltet jedoch keine Maßnahme, die geeignet wäre, die Grenzwerte – wie vom Gericht gefordert – schnellstmöglich einzuhalten. Mit anderen Worten: Der Luftreinhalteplan ist rechtswidrig, unzureichend und setzt das fort, was seit vielen Jahren geschieht – vorsätzliche Körperverletzung durch unterlassene Maßnahmen, welche für giftfreie Atemluft sorgen. Einem solchen Luftreinhalteplan stimmen wir als Fraktionsgemeinschaft nicht zu, weil wir für das Recht auf saubere Luft streiten und die Umsetzung des rechtskräftigen Urteils fordern. Dabei haben wir von Beginn an unserer Arbeit im Gemeinderat Vorschläge unterbreitet, wie es ohne Fahrverbote geht – Ausbau Rad- und Fußverkehr ÖPNV, Straßenrückbau,Tempo 30 – nichts von unseren Forderungen wurde umgesetzt. Die Quittung für dieses Politikversagen kommt jetzt per Gerichtsbeschluss: Fahrverbot.