Die im Jahr 1927 erbaute Weißenhofsiedlung mit vielen denkmalgeschützten Gebäuden und einem UNESCO Welterbe ist ein prägender Teil der Stuttgarter Stadtgeschichte. Die Siedlung muss daher als Ganzes in öffentlicher Hand bleiben. Nach dem Ankauf der baugeschichtlich und kulturell bedeutenden Siedlung durch die Städtische Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) ist die Stadt nun gefordert: Der Gemeinderat muss jetzt den dauerhaften Schutz des Häuserensebles und ihrer Mieter_innen gewährleisten. Ein Weiterverkauf der Siedlung muss ausgeschlossen werden. Zum Erhalt des besonderen Charakters dürfen keine Nachverdichtungen erfolgen und Instandhaltungsmaßnahmen nur im Einklang mit dem historischen Bebauungsplan durchgeführt werden. Um den öffentlichen Verpflichtungen für den Erhalt der Siedlung – gerade in Fragen des Denkmalschutzes – gerecht zu werden, muss ein mit Vetorechten ausgestattetes Beratergremium geschaffen werden. Diesem Gremium sollen etwa Denkmalschutz und der Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt angehören.
Zum Schutz der Mieter_innen fordern wir, dass die Mieten nicht erhöht werden, weder für die aktuellen Mietparteien, noch bei Neuvermietungen. Eine soziale Durchmischung muss bei neuen Mieter_innen gewähreistet sein.
Wir würden es auch begrüßen, wenn die Stadt sich dafür einsetzt, dass Teile der Weißenhofsiedlung für Besucher_innen und Interessierte zugänglich gemacht werden.
Zur Festlegung der Schutzkriterien haben wir einen entsprechenden Antrag für den Wirtschaftsausschuss des Gemeinderats gestellt. Wir hoffen, dass sich die Stimmen derjenigen mehren, die sich für den dauerhaften Erhalt der Siedlung und den Schutz ihrer Mieter_innen einsetzen.