SÖS LINKE PluS winkt keine Luftnummer durch

SÖS LINKE PluS winkt keine Luftnummer durch

Wenn ein Zeitungsartikel die folgende Überschrift hat: „SÖS/Linke verhindern Empfehlung für Fahrverbote“ – dann bedarf das einer Erklärung. Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema, was viel Detailwissen erfordert, will man es verstehen. Diese Tatsache machen sich einige zunutze, indem sie Fakten verdrehen, Falschinformationen verbreiten und die Öffentlichkeit täuschen.

Es geht um den Luftreinhalteplan des Landes. Hier gilt:

– Der Gemeinderat kann nur eine Stellungnahme zum Luftreinhalteplan abgeben, das hat keinerlei rechtliche oder faktische Wirkung.

– Der aktuell vorliegende Luftreinhalteplan ist aus mehreren Gründen rechtswidrig und unzureichend: Von den 13 Maßnahmen sind allein mindestens 11 aus formellen Gründen nicht als Maßnahmen anzusehen. Das Gericht hat dem Land mehrfach Nachhilfeunterricht gegeben, das Land ignoriert das einfach. Eine Maßnahme im Luftreinhalteplan muss folgende Kriterien erfüllen: Das Land muss sie durchsetzen können und sie müssen eine nachweisbare (d.h. messbare) Wirkung haben, um die Luftqualität zu verbessern. Diese Kriterien treffen nicht auf die vermeintlichen Maßnahmen 3 bis 13 des Luftreinhalteplans zu. Die Maßnahme Nummer 1 (Diesel-Fahrverbote bis Euro 4) ist eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes, sie reicht aber nicht aus um den Kern des Urteils umzusetzen: die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte. Wenn man die Maßnahmen wie „Stärkung des Radverkehrs“ oder „Ausbau des ÖPNV“ durchliest, dann stimmen wir inhaltlich zu und haben dies auch getan im Gemeinderat – das hat aber nichts im Luftreinhalteplan des Landes verloren, weil das Land nicht die Zuständigkeit für den Ausbau des Radverkehrs oder des ÖPNV hat, sondern die Stadt. Das ist also alles Schmuckwerk, politisches Lametta – aber es hat im Luftreinhalteplan einfach nichts verloren.

  • Wir haben der Stellungnahme zum Luftreinhalteplan deswegen nicht zugestimmt, weil der Plan vor Gericht zerpflückt werden wird und weil
  • die eine Maßnahme überhaupt nicht ausreichen wird, um die Gerichtsurteile umzusetzen. Dazu gehört auch, ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel ab dem 1. September 2019.

Und nochmal grundsätzlich: Für uns sind Fahrverbote kein Selbstzweck – wir haben jahrelang Vorschläge gemacht, wie man ohne Fahrverbote die Grenzwerte einhalten kann – umgesetzt wurde so gut wie nichts. Jetzt überschreiten wir die Grenzwerte seit vielen Jahren (Feinstaub seit 2005 und Stickoxide seit 2010) – es gibt keinen politischen Ermessensspielraum mehr – das haben die Gerichte sehr deutlich gemacht.

In der Stuttgarter Zeitung vom 12. Oktober steht noch eine Sache, die noch klarzustellen ist: Die „als sicher geltende ökosoziale Mehrheit“ (STZ) gab es nie – unser Standpunkt (siehe oben) war immer klar. Die anderen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträte machen es sich da sehr einfach, wenn sie mit dem Finger auf uns zeigen. Dabei ist klar, dass wir mit unserer Position die einzigen sind, die den Gesundheitsschutz ernst nehmen, die rechtskräftige Urteile umsetzen. Alle anderen begehen vorsätzlich Rechtsbruch, ignorieren das Recht auf Gesundheitsschutz und tolerieren vorsätzliche Körperverletzung.

Wenn wir schon beim Thema Richtigstellung sind, dann sei gleich noch das aufgegriffen, was die Grünen in ihrem Newsletter verbreiten. Es geht auch hier um den Luftreinhalteplan. Zitat: „Dabei hätte der Beschluss darüber bereits am Dienstag im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) gefasst werden können.“ Das ist falsch, der grüne Oberbürgermeister ist in jedem Ausschuss stimmberechtigt, hätte er mit abgestimmt, dann hätte es eine ökosoziale Mehrheit gegeben.

Dabei belassen es die Grünen aber nicht: „Dort kündigte aber der STAdTIST, der für die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS Mitglied des Ausschusses ist, an, sich – abweichend zu den anderen Mitgliedern der Fraktionsgemeinschaft – enthalten zu wollen.“ Der STAdTIST sitzt nicht für uns im UTA, sondern er hat zu Beginn der Amtszeit eine Zählgemeinschaft mit uns gebildet – inhaltlich haben wir bei vielen Themen eine ganz andere Sicht auf die Dinge (Parkraummanagement, Hauptradrouten und so weiter und so fort). Eine weitere Behauptung soll hier richtiggestellt werden: „Nur durch die Vertagung in den Gemeinderat konnten wir eine Abstimmungsniederlage vermeiden.“ Auch das stimmt nicht, der Grüne OB hätte für eine Mehrheit sorgen können – hat er aber nicht.

Über unser Verhalten beim Thema Fahrverbote behaupten die Grünen: „(…) sich deren wenige anwesende Stadträte aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in der Lage, mit uns zu stimmen – das verstehe wer will.“ Dazu sei gesagt: Wir waren in der Sitzung zu fünft, drei unserer Vertreter_innen konnten an dem Abend nicht anwesend sein – zwei Tage vorher wurde erst entschieden, dass das Thema noch in den Gemeinderat kommt – unsere Vertreter_innen konnten ihre Anschlusstermine so kurzfristig nicht verlegen. Zu unseren grundsätzlichen Erwägungen sei gesagt – das kann man verstehen und man kann es erklären. Im Gegensatz zu den Grünen stimmen wir einem Luftreinhalteplan nicht zu, der offenkundig rechtswidrig ist, der nicht dafür sorgt, dass rechtskräftige Gerichtsurteile umgesetzt werden. Wir haben dagegen gestimmt, weil wir einen wirksamen Luftreinhalteplan fordern und keine Luftnummer durchwinken.

Wir halten es für wenig hilfreich, mit Falschbehauptungen zu versuchen, im Licht der Öffentlichkeit vermeintlich besser dazustehen.

Das gleiche gilt auch für die Lastenradförderung. Hier erwecken die Grünen auch den Eindruck, als ob sie es erfunden hätten – auch das ist widerlegbar: Im Haushalt haben die STAdTISTEN zuerst einen Antrag auf Kaufprämien für Lastenräder eingereicht, danach haben wir einen Antrag eingereicht, der noch weitergehender ist und der die inhaltliche Grundlage für den Beschluss darstellt. Danach kamen die Grünen mit einem weniger weitgehenden Antrag. Bleibt also festzustellen: Wer hat’s erfunden? Jedenfalls nicht die Grünen.