Weihnachtsgeld für Bezieher_innen und ihre Kinder im ALG-II-Bezug

Bald ist Weihnachten: Stuttgart Marketing, die City-Initiative und in.Stuttgart zaubern für satte 900 000 Euro eine Weihnachtsillumination mit Stuttgarter Symbolen auf den Schlossplatz: es erstrahlen unter anderem der Fernsehturm, der Porsche 911, der Mercedes 300 SL sowie Anastasia und Aladdin.
Auch im Rathaus-Eingang wird dieses Jahr sicher wieder anlässlich des Weihnachtsfestes ein Wunsch-Baum aufgestellt. An diesem Weihnachtsbaum hängen Wunschzettel von Kindern, deren Eltern nicht genügend finanzielle Mittel haben, um diese Weihnachtswünsche zu erfüllen. Auch im reichen Stuttgart sind viele Kinder von Armut betroffen. Insbesondere für Menschen im Hartz-IV-Bezug ist Weihnachten oft mit zwiespältigen Gefühlen verbunden. Die Vorfreude auf das Weihnachtsfest wird durch die äußerst angespannte finanzielle Situation erheblich getrübt. Schenken wird zum finanziellen Kraftakt oder ist schlicht nicht möglich.
Zur Teilhabe am soziokulturellen Leben gehört auch das Feiern des Weihnachtsfestes mit Geschenken und vielleicht auch mal einem schönen und guten Essen.

Unsere Fraktionsgemeinschaft greift mit diesem Antrag gerne eine Anregung aus dem ver.di Erwerbslosenausschuss Stuttgart auf. Arbeitslosengeld-II-Bezieher_innen und deren Kinder sollen „Weihnachtsgeld“ als freiwillige soziale Leistung erhalten, die nicht mit den Sozialleistungen verrechnet werden, sondern als Zusatzleistung bei den Betroffenen „oben drauf“ ankommt.

Wir beantragen:

Alle ALG-II-Bezieher_innen erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 100,00 Euro und jedes Ihrer Kinder (bis 25 Jahre) 50,00 Euro im Monat November, ohne dass dies von den Betroffenen extra beantragt werden muss und ohne dass es auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Die Finanzierung kann aus dem Jahresüberschuss 2018 erfolgen.